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Bauen in Brandenburg: Genehmigung, Verfahren, Behörden

Brandenburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026

Maßgeblich ist in Brandenburg die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zählt § 61 auf. Bilanz für 16 Vorhaben: 11 frei, 1 bedingt frei, 4 mit Verfahren.

Grundsatz: bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 (§ 59 Abs. 1 BbgBO)

Vorhaben und Status

VorhabenStatusRegel
Carportfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BbgBO)
Garagefreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BbgBO)
Gartenhausfreiohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BbgBO)
Terrassenüberdachungfreibis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j BbgBO)
Poolfreials Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt als Nebenanlage zu einem Wohngebäude (§ 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. g BbgBO)
Zaun und Mauerfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BbgBO)
Wintergartenfreiunbeheizt, aus lichtdurchlässigen Baustoffen vor der Außenwand eines Wohngebäudes, bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k BbgBO)
Photovoltaik und Solarfreiauf Dach- und Außenwandflächen und Umwehrungen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BbgBO)
Wärmepumpefreials Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 BbgBO)
DachgaubeVerfahrennicht baugenehmigungsfrei; frei ist nur der Einbau einzelner Aufenthaltsräume im Dachgeschoss ohne Änderung von Konstruktion und äußerer Gestalt (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BbgBO)
AnbauVerfahrenEin Anbau braucht eine Baugenehmigung. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 im Bebauungsplangebiet kann auf Wunsch das Bauanzeigeverfahren (§ 6… (§ 59 Abs. 1 BbgBO)
AbrissEinzelfallDie Genehmigungspflicht nach § 59 Abs. 1 nennt die Beseitigung nicht; Einzelheiten zur Anzeige der beabsichtigten Beseitigung regelt die Bauvorlagenv… (§ 59 Abs. 1 BbgBO)
Nutzungsänderungbedingt freigenehmigungsfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten oder die Anlage selbst genehmigungsfrei wäre (§ 61 Abs. 2 BbgBO)
Tiny HouseVerfahrenEin Tiny House mit Aufenthaltsräumen fällt nicht unter § 61 Abs. 1 Nr. 1 a und braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 BbgBO)
Stellplatzfreinicht überdacht bis 100 m² einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b BbgBO)
Pergolafreials Anlage der Gartengestaltung (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c BbgBO)

Welche Verfahren es gibt

Bauanzeigeverfahren (§ 62)Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauanzeige. Mehr
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63)Regelverfahren außer für Sonderbauten. Mehr
Baugenehmigungsverfahren (§ 64)Für Sonderbauten mit umfassender Prüfung.
Vorbescheid (§ 75)Geltungsdauer sechs Jahre. Mehr
Baulasten, Baulastenverzeichnis (§ 84)Auskunft bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Mehr

So frei bauen die Nachbarn

Landverfahrensfreiunter BedingungenVerfahren
Brandenburg1114
Berlin1024
Mecklenburg-Vorpommern1024
Sachsen1033
Sachsen-Anhalt1033
Niedersachsen1312

Abstand zur Grenze

0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m; vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 5 BbgBO. Abstandsfläche berechnen

Zuständige Behörden und digitaler Antrag

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist. Einige Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für sie ist nicht der Landkreis zuständig.

Die bevölkerungsreichsten Bauaufsichtsbezirke:

18 Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg · Landesportal Brandenburg

Besonderheit Brandenburgs

Zum 1. Januar 2027 wird § 61 neu gefasst (dann „Verfahrensfreie Vorhaben“) und § 62 wird zur Genehmigungsfreistellung. Die Angaben hier beschreiben die bis 31. Dezember 2026 geltende Fassung.

Anstehende Änderung

Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026 fasst § 61 mit Wirkung vom 1. Januar 2027 neu. Unsere Angaben beruhen auf der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.

Häufige Fragen

Wo steht in Brandenburg, was verfahrensfrei ist?

In § 61 BbgBO.

Wie lange gilt ein Vorbescheid in Brandenburg?

Sechs Jahre nach § 75 BbgBO.

Wie hoch kann das Bußgeld in Brandenburg sein?

Bis 500.000 Euro nach § 85 Abs. 3 BbgBO.

Quellen und Stand

Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.

Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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