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bauamt.net

Redaktionsrichtlinien

Stand: 13.10.2026

Quellen

Jede Aussage zum Status eines Vorhabens stützt sich auf den Wortlaut der Landesbauordnung. Wir lesen die Texte aus den amtlichen Rechtsportalen der Länder, aus amtlichen Lesefassungen der Ministerien oder, wo ein amtliches Portal technisch nicht erreichbar war, aus einer Gesetzessammlung, deren Aktualität wir an amtlichen Änderungsgesetzen, Synopsen oder Pressemitteilungen geprüft haben. Welche Quelle wir für welches Land genutzt haben, steht auf jeder Seite und auf der Seite Quellen und Methodik.

Zitate und Prüfung

Zu jeder Einordnung zitieren wir den Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift. Alle Zitate gleichen wir maschinell mit dem gespeicherten Gesetzestext ab. Ein Zitat, das im Text nicht wörtlich vorkommt, wird nicht veröffentlicht.

Im Zweifel: beim Bauamt fragen

Wo die Landesbauordnung eine Frage nicht eindeutig beantwortet, etwa weil sie auf eine Verordnung verweist oder ein Begriff auslegungsbedürftig ist, schreiben wir das und empfehlen, bei der Bauaufsicht nachzufragen. Eine offene Antwort ist uns lieber als eine falsche.

Sprache

Wir schreiben verständlich und duzen unsere Leserinnen und Leser. Fachbegriffe erklären wir im Lexikon.

Aktualisierung

Landesbauordnungen ändern sich häufig. Auf jeder Seite nennen wir die ausgewertete Fassung und das Prüfdatum. Bekannte künftige Änderungen weisen wir aus, sobald sie verkündet sind.

Fehler melden

Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib an info@leventelci.de. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren die Seite.

Unabhängigkeit

Die Einordnung der Vorhaben hängt allein vom Gesetzeswortlaut ab. Partnerangebote, etwa von Architekturbüros, sind als solche gekennzeichnet und haben keinen Einfluss auf die Inhalte.

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