Wintergarten bauen in Brandenburg: was die BbgBO verlangt
Verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k BbgBO. Unbeheizt, aus lichtdurchlässigen Baustoffen vor der Außenwand eines Wohngebäudes, bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt. Innerhalb dieser Grenzen musst du die Bauaufsicht in Brandenburg nicht beteiligen.
Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k BbgBO
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„vor der Außenwand eines Wohngebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit nicht mehr als 20 Quadratmeter Grundfläche und 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt“
Maße, die du einhalten musst
| Fläche | bis 20 m² |
|---|---|
| Brutto-Rauminhalt | bis 75 m³ |
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.
Was bei einen Wintergarten oft übersehen wird
In den übrigen neun Ländern braucht ein Wintergarten ein Verfahren. Der Knackpunkt ist die Nutzung: Ein beheizter Wintergarten, der als Wohnzimmer dient, ist ein Aufenthaltsraum und unterliegt dem Gebäudeenergiegesetz sowie den Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit. Unbeheizte Glasanbauten sind eher Terrassenüberdachungen mit Wänden.
Worauf du trotzdem achten musst
Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.
- Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 BbgBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
- Beheizt oder unbeheizt.
- Gebäudeklasse des Hauses.
- Zum 1. Januar 2027 wird § 61 neu gefasst (dann „Verfahrensfreie Vorhaben“) und § 62 wird zur Genehmigungsfreistellung. Die Angaben hier beschreiben die bis 31. Dezember 2026 geltende Fassung.
Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird
Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 62 BbgBO (Bauanzeigeverfahren). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Bauanzeige beginnen. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 BbgBO.
Bauanzeigeverfahren in Brandenburg · Vereinfachtes Verfahren in Brandenburg · Bauvoranfrage
Andere Länder, andere Grenzen
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | frei | bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Verfahren | Ein Wintergarten zum Aufenthalt ist nicht verfahrensfrei. Nur Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume bis 40 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandh… (§ 59 Abs. 1 LBauO M-V) |
| Sachsen | Verfahren | Ein Wintergarten am Wohnhaus ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Verfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO) |
| Berlin | Verfahren | Ein Wintergarten ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 BauO Bln) |
Wintergarten: alle 16 Länder im Vergleich
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Zuständige Bauaufsicht in Brandenburg
Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Brandenburg:
Landkreis Uckermark · Brandenburg an der Havel · Landkreis Teltow-Fläming · Landkreis Potsdam-Mittelmark · Landkreis Elbe-Elster · Landkreis Havelland · alle anzeigen
Kurz beantwortet
Brauche ich in Brandenburg für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?
Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k BbgBO bleiben.
Welche Grenzen nennt die BbgBO?
Fläche bis 20 m²; Brutto-Rauminhalt bis 75 m³; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.
Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?
Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Brandenburg sechs Jahre (§ 75 BbgBO).
Ist ein Wintergarten genehmigungspflichtig?
Das hängt vom Land ab. In sieben Ländern ist ein kleiner, meist unbeheizter Wintergarten verfahrensfrei, sonst brauchst du ein Verfahren, oft die Genehmigungsfreistellung im Bebauungsplangebiet.
Quellen und Stand
Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.
Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026 fasst § 61 mit Wirkung vom 1. Januar 2027 neu. Unsere Angaben beruhen auf der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden