Bauamt finden: untere Bauaufsichtsbehörden in Deutschland
Umgangssprachlich heißt es Bauamt, rechtlich untere Bauaufsichtsbehörde, in Baden-Württemberg untere Baurechtsbehörde. Sie entscheidet über Bauanträge, führt das Baulastenverzeichnis und schreitet gegen Schwarzbauten ein. Zuständig ist fast immer der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. In mehreren Ländern sind auch größere kreisangehörige Städte selbst Bauaufsichtsbehörde.
Wähle dein Land und deinen Kreis. Auf jeder Seite nennen wir die Rechtsgrundlage der Zuständigkeit, die Gemeinden im Bezirk und den Weg zum Online-Bauantrag.
| Land | Erfasste Behörden | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 44 | § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO |
| Bayern | 96 | Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO |
| Berlin | 1 | Zuständigkeitsregelung des Landes Berlin |
| Brandenburg | 18 | § 57 Abs. 1 Satz 2 BbgBO |
| Bremen | 2 | § 57 Abs. 1 Nr. 2 BremLBO |
| Hamburg | 1 | Zuständigkeitsanordnung der Freien und Hansestadt Hamburg |
| Hessen | 33 | § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | 8 | § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBauO M-V |
| Niedersachsen | 52 | § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | 216 | § 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | 36 | § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBauO |
| Saarland | 6 | § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO |
| Sachsen | 13 | § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | 14 | § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | 15 | § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO |
| Thüringen | 22 | § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBO |
Bauamt der Gemeinde oder Bauaufsicht des Kreises?
Viele Gemeinden haben ein Bauamt, das aber keine Bauaufsichtsbehörde ist. Es kümmert sich um Bebauungspläne, Straßen und gemeindliche Gebäude und nimmt in einigen Ländern Bauanträge entgegen, die es an den Kreis weiterleitet. Entscheiden darf nur die Bauaufsichtsbehörde. Wenn du unsicher bist, frag bei deiner Gemeinde, wohin der Antrag geht.
Häufige Fragen
Welches Bauamt ist für mich zuständig?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Baugrundstück liegt, nicht die deines Wohnorts.
Was macht die untere Bauaufsichtsbehörde?
Sie prüft Bauanträge, erteilt Baugenehmigungen, führt das Baulastenverzeichnis, überwacht Baustellen und kann gegen rechtswidrige Bauten einschreiten.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden