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Bauen in Niedersachsen: Genehmigung, Verfahren, Behörden

Niedersächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026

In Niedersachsen regelt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), welche Vorhaben ein Verfahren brauchen. Den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben enthält § 60 i. V. m. Anhang. 13 der 16 Vorhaben sind frei, 1 nur unter Bedingungen, 2 brauchen ein Verfahren.

Grundsatz: Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung), soweit sich aus den §§ 60 bis 62 (§ 59 Abs. 1 NBauO)

Vorhaben und Status

VorhabenStatusRegel
Carportfreimit insgesamt bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und bis 3 m Höhe einschließlich Zufahrten, außer im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO)
Garagefreimit insgesamt bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und bis 3 m Höhe einschließlich Zufahrten, außer im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO)
Gartenhausfreiohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO)
Terrassenüberdachungfreibis 40 m² Grundfläche mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO)
Poolfreials Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Wohngebäudes (Anhang Nr. 9.6 NBauO)
Zaun und MauerfreiEinfriedungen bis 2 m über der Geländeoberfläche (im Außenbereich nur nahe einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen), Stützmauern bis 1,50 m (Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO)
Wintergartenfreibis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO)
Photovoltaik und Solarfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge außerhalb des Außenbereichs (Anhang Nr. 2.3 NBauO)
Wärmepumpefreiohne Größengrenze (Anhang Nr. 2.2 NBauO)
DachgaubefreiDachgauben und vergleichbare Dachaufbauten ohne Größengrenze im Anhang (Anhang Nr. 13.7 NBauO)
AnbauVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63) oder, im qualifizierten Bebauungsplan, die Genehmigungsfreiheit na… (§ 59 Abs. 1 NBauO)
Abrissfreiverfahrensfrei für alle baulichen Anlagen außer Hochhäusern (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 NBauO)
Nutzungsänderungbedingt freiverfahrensfrei, wenn Planungsrecht und Bauordnung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellen; außerdem der Ausbau des Dachgeschosses ein… (§ 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NBauO)
Tiny HouseVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1.1. Es braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 NBauO)
Stellplatzfreifür Pkw bis insgesamt 50 m² Nutzfläche je Grundstück einschließlich Zufahrten, nicht für notwendige Einstellplätze (Anhang Nr. 14.7 NBauO)
Pergolafreials Anlage der Gartennutzung (Anhang Nr. 9.1 NBauO)

Vom Bauantrag bis zum Vorbescheid

Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen (§ 62)Ablauf und Fristen nach der Vorschrift. Mehr
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63)Regelverfahren außer für Sonderbauten. Mehr
Baugenehmigungsverfahren (§ 64)Für Sonderbauten mit umfassender Prüfung.
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (§ 73)Geltungsdauer drei Jahre. Mehr
Baulasten, Baulastenverzeichnis (§ 81)Auskunft bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Mehr

Vergleich mit den Nachbarländern

Landverfahrensfreiunter BedingungenVerfahren
Niedersachsen1312
Schleswig-Holstein754
Hamburg1123
Bremen1123
Mecklenburg-Vorpommern1024
Brandenburg1114
Sachsen-Anhalt1033
Thüringen1123
Hessen1222
Nordrhein-Westfalen1132

Abstandsflächen

0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten und vergleichbaren Gebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m (Niedersachsen spricht von Grenzabständen). Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 2 NBauO. Abstandsfläche berechnen

Zuständige Behörden und digitaler Antrag

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Die bevölkerungsreichsten Bauaufsichtsbezirke:

52 Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen · Landesportal Niedersachsen

Besonderheit Niedersachsens

Niedersachsen nennt die Abstandsflächen „Grenzabstände“ (§ 5 NBauO). Der Abbruch ist dort weitgehend verfahrensfrei.

Häufige Fragen

Wo steht in Niedersachsen, was verfahrensfrei ist?

In § 60 i. V. m. Anhang NBauO.

Wie lange gilt ein Vorbescheid in Niedersachsen?

Drei Jahre nach § 73 NBauO.

Wie hoch kann das Bußgeld in Niedersachsen sein?

Bis 500.000 Euro nach § 80 NBauO.

Quellen und Stand

Niedersächsische Bauordnung, NBauO vom 3. April 2012, zuletzt geändert im Juni 2025 (Änderung laut Gegenüberstellung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Stand 23.06.2025).

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der Synopse des Ministeriums (06/2025). Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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