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Baulast und Baulastenverzeichnis: Auskunft in jedem Bundesland

Alle 16 Länder · geprüft am 13.10.2026

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernimmt. Typische Beispiele sind eine Abstandsflächenbaulast, die dem Nachbarn erlaubt, näher an die Grenze zu bauen, eine Zufahrtsbaulast oder eine Stellplatzbaulast. Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Vor einem Grundstückskauf gehört die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis deshalb zu den wichtigsten Prüfungen. In Bayern gibt es keine Baulast, dort übernehmen Grunddienstbarkeiten im Grundbuch diese Aufgabe. In Brandenburg gibt es die Baulast und das Verzeichnis ebenfalls.

Die Länder im Vergleich

LandVerfahrenVorschriftHinweis
Baden-WürttembergÜbernahme von Baulasten, Baulastenverzeichnis§§ 71, 72 LBOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
Bayernnicht vorhandenkeine Baulast, Grunddienstbarkeit
BerlinBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 84 BauO BlnAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
BrandenburgBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 84 BbgBOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
BremenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 82 BremLBOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
HamburgBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 83 HBauOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
HessenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 85 HBOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
Mecklenburg-VorpommernBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 83 LBauO M-VAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
NiedersachsenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 81 NBauOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
Nordrhein-WestfalenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 85 BauO NRW 2018Auskunft bei der unteren Bauaufsicht
Rheinland-PfalzBaulasten§ 86 LBauOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
SaarlandBaulasten§ 83 LBOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
SachsenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 83 SächsBOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
Sachsen-AnhaltBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 82 BauO LSAAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
Schleswig-HolsteinBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 83 LBOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht
ThüringenBaulasten und Baulastenverzeichnis§ 90 ThürBOAuskunft bei der unteren Bauaufsicht

Wie eine Baulast entsteht

Der Eigentümer erklärt gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich, dass er eine bestimmte Verpflichtung übernimmt. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Behörde abgegeben werden. Mit der Eintragung ins Baulastenverzeichnis wird die Baulast wirksam und gilt auch gegenüber späteren Eigentümern.

Auskunft einholen

Einsicht in das Baulastenverzeichnis und Abschriften bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer haben es immer, Kaufinteressenten mit Vollmacht des Eigentümers in der Regel auch. Den Antrag stellst du bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Viele Behörden bieten dafür ein Formular oder einen Onlinedienst an. Für die Auskunft fallen Gebühren an.

Baulast löschen

Eine Baulast geht nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Die Behörde muss verzichten, wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr besteht. Den Verzicht kannst du beantragen.

Häufige Fragen

Steht eine Baulast im Grundbuch?

Nein. Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. Eine Grundbuchauskunft reicht deshalb nicht aus.

Was kostet eine Baulastauskunft?

Das regelt die Gebührenordnung des Landes oder die Satzung der Behörde. Die Beträge unterscheiden sich stark.

Gibt es in Bayern ein Baulastenverzeichnis?

Nein. Bayern hat die Baulast nicht eingeführt. Rechte wie Zufahrten oder Abstandsflächen werden dort über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch gesichert, oft zugunsten des Freistaats.

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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