Bauen in Sachsen: Genehmigung, Verfahren, Behörden
Ob du in Sachsen einen Bauantrag brauchst, entscheidet § 61 SächsBO. Dort stehen die verfahrensfreien Vorhaben. Bilanz für 16 Vorhaben: 10 frei, 3 bedingt frei, 3 mit Verfahren.
Grundsatz: Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. (§ 59 Abs. 1 SächsBO)
Vorhaben und Status
| Vorhaben | Status | Regel |
|---|---|---|
| Carport | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO) |
| Garage | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO) |
| Gartenhaus | frei | bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO) |
| Terrassenüberdachung | frei | bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO) |
| Pool | frei | bis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SächsBO) |
| Zaun und Mauer | frei | bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO) |
| Wintergarten | Verfahren | Ein Wintergarten am Wohnhaus ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Verfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO) |
| Photovoltaik und Solar | frei | auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b SächsBO) |
| Wärmepumpe | frei | als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 SächsBO) |
| Dachgaube | Verfahren | nicht ausdrücklich verfahrensfrei; verfahrensfrei ist der Dach- und Kellergeschossausbau zu Wohnungen mit Bestätigung eines Prüfingenieurs (§ 61 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. f SächsBO) |
| Anbau | Verfahren | Ein Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO) |
| Abriss | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher (§ 61 Abs. 3 SächsBO) |
| Nutzungsänderung | bedingt frei | verfahrensfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten oder die Anlage selbst verfahrensfrei wäre (§ 61 Abs. 2 SächsBO) |
| Tiny House | bedingt frei | als Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO) |
| Stellplatz | frei | nicht überdacht bis 100 m² je Grundstück einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b SächsBO) |
| Pergola | frei | als unbedeutende Anlage (§ 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d SächsBO) |
Welche Verfahren es gibt
So frei bauen die Nachbarn
| Land | verfahrensfrei | unter Bedingungen | Verfahren |
|---|---|---|---|
| Sachsen | 10 | 3 | 3 |
| Bayern | 10 | 4 | 2 |
| Thüringen | 11 | 2 | 3 |
| Sachsen-Anhalt | 10 | 3 | 3 |
| Brandenburg | 11 | 1 | 4 |
Abstandsflächen
0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m; vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 5 SächsBO. Abstandsfläche berechnen
Bauämter und Online-Antrag
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde. Bestimmte Große Kreisstädte und Gemeinden sind nach § 57 Abs. 2 selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Die bevölkerungsreichsten Bauaufsichtsbezirke:
- Leipzig 611.850 Einwohner
- Dresden 564.904 Einwohner
- Erzgebirgskreis 318.394 Einwohner
- Landkreis Zwickau 306.793 Einwohner
- Landkreis Mittelsachsen 296.431 Einwohner
- Landkreis Bautzen 292.608 Einwohner
13 Bauaufsichtsbehörden in Sachsen · Amt24 (Serviceportal Sachsen)
Besonderheit Sachsens
In Sachsen sind Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs verfahrensfrei, ohne dass der Wortlaut Aufenthaltsräume ausschließt.
Häufige Fragen
Wo steht in Sachsen, was verfahrensfrei ist?
In § 61 SächsBO.
Wie lange gilt ein Vorbescheid in Sachsen?
Drei Jahre nach § 75 SächsBO.
Wie hoch kann das Bußgeld in Sachsen sein?
Bis 500.000 Euro nach § 87 Abs. 3 SächsBO.
Quellen und Stand
Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden