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Bauen in Sachsen: Genehmigung, Verfahren, Behörden

Sächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026

Ob du in Sachsen einen Bauantrag brauchst, entscheidet § 61 SächsBO. Dort stehen die verfahrensfreien Vorhaben. Bilanz für 16 Vorhaben: 10 frei, 3 bedingt frei, 3 mit Verfahren.

Grundsatz: Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. (§ 59 Abs. 1 SächsBO)

Vorhaben und Status

VorhabenStatusRegel
Carportfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO)
Garagefreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO)
Gartenhausfreibis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO)
Terrassenüberdachungfreibis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO)
Poolfreibis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SächsBO)
Zaun und Mauerfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO)
WintergartenVerfahrenEin Wintergarten am Wohnhaus ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Verfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO)
Photovoltaik und Solarfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b SächsBO)
Wärmepumpefreials Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 SächsBO)
DachgaubeVerfahrennicht ausdrücklich verfahrensfrei; verfahrensfrei ist der Dach- und Kellergeschossausbau zu Wohnungen mit Bestätigung eines Prüfingenieurs (§ 61 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. f SächsBO)
AnbauVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO)
Abrissbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher (§ 61 Abs. 3 SächsBO)
Nutzungsänderungbedingt freiverfahrensfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten oder die Anlage selbst verfahrensfrei wäre (§ 61 Abs. 2 SächsBO)
Tiny Housebedingt freials Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO)
Stellplatzfreinicht überdacht bis 100 m² je Grundstück einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b SächsBO)
Pergolafreials unbedeutende Anlage (§ 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d SächsBO)

Welche Verfahren es gibt

Genehmigungsfreistellung (§ 62)Baubeginn drei Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum. Mehr
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63)Regelverfahren außer für Sonderbauten. Mehr
Baugenehmigungsverfahren (§ 64)Für Sonderbauten mit umfassender Prüfung.
Vorbescheid (§ 75)Geltungsdauer drei Jahre. Mehr
Baulasten, Baulastenverzeichnis (§ 83)Auskunft bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Mehr

So frei bauen die Nachbarn

Landverfahrensfreiunter BedingungenVerfahren
Sachsen1033
Bayern1042
Thüringen1123
Sachsen-Anhalt1033
Brandenburg1114

Abstandsflächen

0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m; vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 5 SächsBO. Abstandsfläche berechnen

Bauämter und Online-Antrag

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde. Bestimmte Große Kreisstädte und Gemeinden sind nach § 57 Abs. 2 selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Die bevölkerungsreichsten Bauaufsichtsbezirke:

13 Bauaufsichtsbehörden in Sachsen · Amt24 (Serviceportal Sachsen)

Besonderheit Sachsens

In Sachsen sind Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs verfahrensfrei, ohne dass der Wortlaut Aufenthaltsräume ausschließt.

Häufige Fragen

Wo steht in Sachsen, was verfahrensfrei ist?

In § 61 SächsBO.

Wie lange gilt ein Vorbescheid in Sachsen?

Drei Jahre nach § 75 SächsBO.

Wie hoch kann das Bußgeld in Sachsen sein?

Bis 500.000 Euro nach § 87 Abs. 3 SächsBO.

Quellen und Stand

Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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