Bauamt in Brandenburg: untere Bauaufsichtsbehörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist.
„Die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Großen kreisangehörigen Städte, denen diese Aufgabe übertragen ist, nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr.“
Achtung bei kreisangehörigen Gemeinden
Einige Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für sie ist nicht der Landkreis zuständig.
Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (4)
Landkreise und Kreise (14)
- Landkreis Barnim
- Landkreis Dahme-Spreewald
- Landkreis Elbe-Elster
- Landkreis Havelland
- Landkreis Märkisch-Oderland
- Landkreis Oberhavel
- Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Landkreis Oder-Spree
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Landkreis Prignitz
- Landkreis Spree-Neiße
- Landkreis Teltow-Fläming
- Landkreis Uckermark
Digitaler Bauantrag
Quellen und Stand
Zuständigkeit nach § 57 Abs. 1 Satz 2 BbgBO. Gebietsstand 31.03.2026.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden