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Pool in Brandenburg ohne Bauantrag?

Brandenburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Für einen Pool brauchst du in Brandenburg keine Baugenehmigung, wenn die Maße passen. § 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. g BbgBO nennt die Bedingung: als Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt als Nebenanlage zu einem Wohngebäude.

Fundstelle und Wortlaut

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„Wasserbecken mit nicht mehr als 100 Kubikmeter Beckeninhalt als Nebenanlage zu einem Wohngebäude“

Die Grenzen auf einen Blick

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. g BbgBO
Beckeninhaltbis 100 m³
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Was zusätzlich gilt

Schwimmbeckenabdeckungen sind bis 100 m² Grundfläche baugenehmigungsfrei.

„Schwimmbeckenabdeckungen mit nicht mehr als 100 Quadratmeter Grundfläche“

Was bei einen Pool oft übersehen wird

Neben der Bauordnung spielen Wasserrecht, Lärmschutz und Nachbarrecht eine Rolle. Wer den Pool aus dem Grundwasser oder einem Brunnen füllen will, braucht unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis. Eine Überdachung oder ein Poolhaus ist oft gesondert zu prüfen.

Was auch ohne Bauantrag gilt

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Brandenburgs: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Absicherung gegen Unfälle, vor allem bei Kindern.
  • Überdachung: luftgetragene Hallen sind teils eigens geregelt.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 62 BbgBO (Bauanzeigeverfahren). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Bauanzeige beginnen. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 63 BbgBO).

Bauanzeigeverfahren in Brandenburg · Vereinfachtes Verfahren in Brandenburg · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Sachsenfreibis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SächsBO)
Mecklenburg-Vorpommernfreibis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBauO M-V)
Berlinfreimit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln)
Niedersachsenfreials Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Wohngebäudes (Anhang Nr. 9.6 NBauO)

Pool: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

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Zuständige Bauaufsicht in Brandenburg

Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Brandenburg:

Potsdam · Landkreis Oder-Spree · Landkreis Elbe-Elster · Landkreis Spree-Neiße · Brandenburg an der Havel · Landkreis Oberhavel · alle anzeigen

Häufige Fragen

Brauche ich in Brandenburg für einen Pool eine Baugenehmigung?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. g BbgBO.

Wie groß darf ein Pool in Brandenburg ohne Verfahren sein?

Beckeninhalt bis 100 m³; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Wer entscheidet in Brandenburg über Bauanträge?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist.

Was gilt für eine feste Überdachung?

Eine feste Überdachung kann wie ein Gebäude zu behandeln sein. Verfahrensfrei sind in vielen Ländern nur luftgetragene Überdachungen bis zu einer bestimmten Fläche.

Quellen und Stand

Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.

Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.

Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026 fasst § 61 mit Wirkung vom 1. Januar 2027 neu. Unsere Angaben beruhen auf der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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