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bauamt.net

Landesbauordnungen der 16 Bundesländer

Stand der Auswertung 13.10.2026

Das Bauordnungsrecht ist Ländersache. Jedes Land hat eine eigene Bauordnung, die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient als gemeinsame Vorlage, wird aber von jedem Land anders umgesetzt. Deshalb unterscheiden sich Verfahrensfreiheit, Abstandsflächen und Verfahren im Detail.

Hier findest du jede Landesbauordnung mit der Fassung, die wir ausgewertet haben, der Quelle und einer Übersicht der Vorschriften, die für private Bauherren am wichtigsten sind.

LandGesetzVerfahrensfreiAbstandsflächen
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)§ 50 i. V. m. Anhang 1§ 5 Abs. 7
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)Art. 57Art. 6 Abs. 5
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)§ 61§ 6 Abs. 5
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)§ 61§ 6 Abs. 5
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)§ 61§ 6 Abs. 6
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)§ 61 i. V. m. der Anlage§ 6 Abs. 5
HessenHessische Bauordnung (HBO)§ 63 i. V. m. der Anlage§ 6 Abs. 5
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)§ 61§ 6 Abs. 5
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)§ 60 i. V. m. Anhang§ 5 Abs. 2
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)§ 62§ 6 Abs. 5
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)§ 62§ 8 Abs. 6
SaarlandLandesbauordnung (LBO)§ 61§ 7 Abs. 5
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)§ 61§ 6 Abs. 5
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)§ 60§ 6 Abs. 5
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)§ 61§ 6 Abs. 5
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)§ 63§ 6 Abs. 5

Musterbauordnung und Landesrecht

Die Musterbauordnung ist kein Gesetz. Sie ist eine Empfehlung, an der sich die Länder orientieren. Viele Paragrafennummern stimmen deshalb überein, etwa § 6 für Abstandsflächen oder § 61 für verfahrensfreie Vorhaben. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen weichen in Aufbau und Nummerierung deutlicher ab.

Bauplanungsrecht ist Bundesrecht

Was auf einem Grundstück gebaut werden darf, also Art und Maß der Nutzung, regelt das Baugesetzbuch zusammen mit der Baunutzungsverordnung bundesweit einheitlich. Die Landesbauordnungen regeln, wie gebaut wird und welches Verfahren nötig ist.

Häufige Fragen

Wo finde ich den amtlichen Text?

In den Rechtsportalen der Länder. Wir verlinken auf jeder Länderseite die Quelle, die wir ausgewertet haben.

Wie oft ändern sich die Landesbauordnungen?

Häufig. Viele Länder haben in den Jahren 2024 bis 2026 ihre Bauordnungen geändert, um Bauen zu vereinfachen. Wir nennen auf jeder Seite den Stand.

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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