Bauvoranfrage stellen in Brandenburg
Mit der Bauvoranfrage klärst du in Brandenburg einzelne Fragen vorab. Der Vorbescheid nach § 75 BbgBO gilt sechs Jahre.
Wortlaut
„Die Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung und des Vorbescheides beträgt sechs Jahre“
Wofür sich die Anfrage lohnt
- Werden die Abstandsflächen mit der geplanten Lage eingehalten?
- Fügt sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ein?
- Ist die Erschließung über die geplante Zufahrt gesichert?
- Ist ein Wohnhaus dieser Größe auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt | Vorbescheid, drei Jahre | § 74 BauO LSA |
| Sachsen | Vorbescheid, drei Jahre | § 75 SächsBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Vorbescheid, vier Jahre | § 75 LBauO M-V |
| Niedersachsen | Bauvoranfrage und Bauvorbescheid, drei Jahre | § 73 NBauO |
Bauaufsicht in Brandenburg
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist.
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Häufige Fragen
Wie lange gilt der Vorbescheid in Brandenburg?
Sechs Jahre nach § 75 BbgBO.
Welche Behörde entscheidet in Brandenburg?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist.
Quellen und Stand
Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.
Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden