Quellen und Methodik
Landesbauordnungen
Für jedes Land nennen wir auf der Seite zur Landesbauordnung die ausgewertete Fassung, die Quelle und das Prüfdatum. Amtliche Rechtsportale und amtliche Lesefassungen haben Vorrang. Wo das amtliche Portal von unserem System aus nicht erreichbar war, haben wir den Text einer Gesetzessammlung verwendet und seine Aktualität an amtlichen Dokumenten geprüft, etwa am Änderungsgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt, an einer Synopse des Ministeriums oder an einer Pressemitteilung zur letzten Novelle.
Matrix Vorhaben und Land
Für 16 Vorhaben und 16 Länder ordnen wir jedes Feld einem von vier Status zu: verfahrensfrei, verfahrensfrei unter Bedingungen, Verfahren nötig oder im Einzelfall beim Bauamt erfragen. Grundlage ist der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben und, wo ein Vorhaben dort nicht genannt ist, der Grundsatz der Genehmigungspflicht. Zu jedem Feld speichern wir die Fundstelle mit Paragraf, Absatz und Nummer, den Wortlaut und die Grenzwerte. Ein Skript prüft, dass jedes Zitat wörtlich im gespeicherten Gesetzestext steht.
Bauaufsichtsbehörden
Die Liste der Kreise und kreisfreien Städte stammt aus dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts (Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024). Die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden leiten wir aus der jeweiligen Landesbauordnung ab, die wir mit Fundstelle nennen. Städte mit eigener Bauaufsicht führen wir nur dort, wo die Landesbauordnung die Zuständigkeit an eine Statusgruppe knüpft, die sich aus amtlichen oder Wikidata-Daten bestimmen lässt, etwa Große und Mittlere kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen. Internetadressen stammen aus Wikidata. Für Hamburg verwenden wir die amtliche Adressliste der Bauprüfdienststellen. Kontaktdaten wie Telefonnummern veröffentlichen wir nicht, weil sie sich häufig ändern. Wir verlinken auf die Seite der Behörde.
Rechner
Der Genehmigungs-Check nutzt dieselben Grenzwerte wie die Matrix. Der Abstandsflächen-Rechner verwendet die Faktoren und Mindesttiefen aus der Abstandsflächenvorschrift jedes Landes. Der GRZ- und GFZ-Rechner beruht auf §§ 17, 19 und 20 der Baunutzungsverordnung. Der Gebühren-Schätzer rechnet nur für Nordrhein-Westfalen und Sachsen, weil wir nur dort die Formel und die Rohbauwerte im amtlichen Wortlaut geprüft haben.
Lizenzen
Gemeindeverzeichnis: © Statistisches Bundesamt (Destatis), Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Wikidata-Daten: CC0. Gesetzestexte sind als amtliche Werke nach § 5 UrhG gemeinfrei.