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Bauamt.net

Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes

Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab und verbindlich klären, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, etwa die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der Bauvorbescheid als Antwort bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit und schafft Planungssicherheit, bevor Geld für die vollständige Planung ausgegeben wird.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Das Wichtigste im Detail

Wozu sie dient

Sie beantwortet einzelne, klar gestellte Fragen, meist zum Planungsrecht: Darf auf diesem Grundstück ein Wohnhaus dieser Größe stehen? Passt die geplante Nutzung in die Umgebung?

Bindungswirkung

Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für die im Landesrecht bestimmte Geltungsdauer. Innerhalb dieser Frist kann auf seiner Grundlage der Bauantrag gestellt werden.

Kosten und Nutzen

Die Bauvoranfrage kostet einen Bruchteil der späteren Baugenehmigung und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.

Unterlagen und Vorlagen

  • Formlose oder formgebundene Anfrage mit klar formulierten Fragen
  • Lageplan des Grundstücks
  • Skizze oder Beschreibung des geplanten Vorhabens

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Häufige Fragen

Ersetzt die Bauvoranfrage den Bauantrag?

Nein. Sie klärt nur einzelne Fragen vorab. Für die Ausführung ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich, sofern das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist.

Wie lange gilt der Bauvorbescheid?

Die Geltungsdauer legt die jeweilige Landesbauordnung fest, meist mehrere Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Zuständiges Bauamt finden

Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis