Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Mit der Bauvoranfrage lässt sich vorab und verbindlich klären, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, etwa die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der Bauvorbescheid als Antwort bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit und schafft Planungssicherheit, bevor Geld für die vollständige Planung ausgegeben wird.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Das Wichtigste im Detail
Wozu sie dient
Sie beantwortet einzelne, klar gestellte Fragen, meist zum Planungsrecht: Darf auf diesem Grundstück ein Wohnhaus dieser Größe stehen? Passt die geplante Nutzung in die Umgebung?
Bindungswirkung
Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für die im Landesrecht bestimmte Geltungsdauer. Innerhalb dieser Frist kann auf seiner Grundlage der Bauantrag gestellt werden.
Kosten und Nutzen
Die Bauvoranfrage kostet einen Bruchteil der späteren Baugenehmigung und senkt das Risiko einer teuren Fehlplanung. Bei unklarer Grundstückslage lohnt sie sich fast immer.
Unterlagen und Vorlagen
- Formlose oder formgebundene Anfrage mit klar formulierten Fragen
- Lageplan des Grundstücks
- Skizze oder Beschreibung des geplanten Vorhabens
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Dies ist eine Faustregel. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich immer nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Häufige Fragen
Ersetzt die Bauvoranfrage den Bauantrag?
Nein. Sie klärt nur einzelne Fragen vorab. Für die Ausführung ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich, sofern das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist.
Wie lange gilt der Bauvorbescheid?
Die Geltungsdauer legt die jeweilige Landesbauordnung fest, meist mehrere Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Zuständiges Bauamt finden
Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.