Bauvorlagenverordnung und Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
Bauantrag
Der Bauantrag ist der Startpunkt jedes Genehmigungsverfahrens. Er wird auf dem amtlichen Formular des Landes gestellt und über die Gemeinde oder direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Erst mit vollständigen Bauvorlagen beginnt die eigentliche Prüfung.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Das Wichtigste im Detail
Wer ihn stellt
Antragstellerin ist die Bauherrschaft. Erstellt und unterschrieben werden die Bauvorlagen jedoch von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser.
Der Weg über die Gemeinde
In vielen Ländern läuft der Bauantrag zunächst über die Standortgemeinde. Sie gibt eine Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch ab und leitet den Antrag weiter.
Vollständigkeit
Fehlende Unterlagen stoppen die Bearbeitung. Das Bauamt fordert nach und die Frist läuft erst mit vollständigen Vorlagen. Eine sorgfältige Zusammenstellung spart Wochen.
Nachbarbeteiligung
Bei bestimmten Vorhaben werden Nachbarn beteiligt. Unterschreiben sie die Pläne, gelten Einwendungen als ausgeschlossen; andernfalls prüft die Behörde nachbarschützende Vorschriften.
Unterlagen und Vorlagen
- Amtliches Antragsformular des Landes
- Auszug aus der amtlichen Flurkarte
- Amtlicher Lageplan mit Grenzen und Abständen
- Bauzeichnungen im vorgeschriebenen Maßstab
- Baubeschreibung und Berechnungen
- Bei Bedarf Entwässerungs- und Standsicherheitsnachweise
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.
Häufige Fragen
Wo reiche ich den Bauantrag ein?
In den meisten Ländern über die Standortgemeinde, die ihn mit ihrer Stellungnahme an die untere Bauaufsichtsbehörde weiterleitet. In Stadtstaaten und kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.
Kann ich den Bauantrag digital stellen?
Immer mehr Länder ermöglichen den digitalen Bauantrag über eigene Portale. Ob und in welchem Umfang das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.
Zuständiges Bauamt finden
Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.