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Bauantrag stellen: Unterlagen, Ablauf und Online-Bauantrag je Land

Stand 13.10.2026 · Redaktion

Den Bauantrag stellst du als Bauherrin oder Bauherr bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in einigen Ländern über die Gemeinde. Er besteht aus dem Antragsformular und den Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die erforderlichen Nachweise. Die Bauvorlagen muss eine bauvorlageberechtigte Person unterschreiben.

Immer mehr Länder nehmen Bauanträge digital entgegen. Unten findest du für jedes Land den amtlichen Zugang zum Online-Bauantrag oder die zuständige Stelle.

Digitaler Bauantrag und Zuständigkeit je Land

Die typischen Bauvorlagen

Ein amtlicher Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte, Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, eine Baubeschreibung, die Berechnung von Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Abstandsflächen, ein Stellplatznachweis, bei Bedarf ein Entwässerungsplan. Die Nachweise zu Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz und Schallschutz müssen je nach Verfahren mit dem Antrag oder vor Baubeginn vorliegen. Die genaue Liste regelt die Bauvorlagenverordnung deines Landes.

Ablauf nach der Einreichung

Die Behörde prüft zuerst die Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen nach. Dann beteiligt sie die Gemeinde, die über ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB entscheidet, und je nach Vorhaben weitere Stellen wie Denkmalschutz, Naturschutz oder Brandschutzdienststelle. Viele Länder beteiligen auch die Nachbarn. Am Ende steht der Bescheid.

Bauvorlageberechtigt

Bauvorlageberechtigt sind vor allem Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die in der Liste der Kammer eingetragen sind. Für kleinere Vorhaben lassen die Länder teilweise weitere Berufe zu, etwa Meister des Maurer- oder Zimmererhandwerks. Für verfahrensfreie Vorhaben brauchst du keine bauvorlageberechtigte Person.

Häufige Fragen

Wo reiche ich den Bauantrag ein?

Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Einige Länder verlangen die Einreichung über die Gemeinde. Unter Bauamt findest du die zuständige Behörde für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt.

Kann ich den Bauantrag online stellen?

In vielen Ländern ja. Den Zugang findest du in der Tabelle auf dieser Seite.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Die Behörde fordert sie nach. Die Bearbeitungsfrist beginnt in den meisten Ländern erst, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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