Zum Inhalt springen
Bauamt.net

Bauvorlagenverordnung und Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes

Bauantrag

Der Bauantrag ist der Startpunkt jedes Genehmigungsverfahrens. Er wird auf dem amtlichen Formular des Landes gestellt und über die Gemeinde oder direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Erst mit vollständigen Bauvorlagen beginnt die eigentliche Prüfung.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Das Wichtigste im Detail

Wer ihn stellt

Antragstellerin ist die Bauherrschaft. Erstellt und unterschrieben werden die Bauvorlagen jedoch von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser.

Der Weg über die Gemeinde

In vielen Ländern läuft der Bauantrag zunächst über die Standortgemeinde. Sie gibt eine Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch ab und leitet den Antrag weiter.

Vollständigkeit

Fehlende Unterlagen stoppen die Bearbeitung. Das Bauamt fordert nach und die Frist läuft erst mit vollständigen Vorlagen. Eine sorgfältige Zusammenstellung spart Wochen.

Nachbarbeteiligung

Bei bestimmten Vorhaben werden Nachbarn beteiligt. Unterschreiben sie die Pläne, gelten Einwendungen als ausgeschlossen; andernfalls prüft die Behörde nachbarschützende Vorschriften.

Unterlagen und Vorlagen

  • Amtliches Antragsformular des Landes
  • Auszug aus der amtlichen Flurkarte
  • Amtlicher Lageplan mit Grenzen und Abständen
  • Bauzeichnungen im vorgeschriebenen Maßstab
  • Baubeschreibung und Berechnungen
  • Bei Bedarf Entwässerungs- und Standsicherheitsnachweise

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Ob Anzeige, Kenntnisgabe oder Genehmigung: Der konkrete Verfahrensweg unterscheidet sich je Bundesland. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallauskunft.

Häufige Fragen

Wo reiche ich den Bauantrag ein?

In den meisten Ländern über die Standortgemeinde, die ihn mit ihrer Stellungnahme an die untere Bauaufsichtsbehörde weiterleitet. In Stadtstaaten und kreisfreien Städten geht er direkt an das Bauamt.

Kann ich den Bauantrag digital stellen?

Immer mehr Länder ermöglichen den digitalen Bauantrag über eigene Portale. Ob und in welchem Umfang das vor Ort möglich ist, steht auf dem Portal der zuständigen Behörde.

Zuständiges Bauamt finden

Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis