Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Oberhavel?
- 217.690Einwohner
- 1.808,2km²
- 19Gemeinden
- OranienburgSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Oberhavel ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist. Einige Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für sie ist nicht der Landkreis zuständig.
Website der Verwaltung
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Bevölkerung und Fläche
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 120 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 86. Schönermark ist mit 406 Einwohnern die kleinste der 19 Gemeinden, der Median liegt bei 7.935.
Einordnung im Land
Geografisch gehört der Landkreis Oberhavel zum Norden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Berlin in Berlin liegt 41,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Der Landkreis Oberhavel gehört zu den drei bevölkerungsreichsten Bezirken in Brandenburg.
Bauämter in der Nähe
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Landkreis Barnim 34 km
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin 40,2 km
- Berlin 41,7 km, Berlin
- Landkreis Havelland 49,9 km
- Potsdam 55,2 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Am größten sind Oranienburg (49.122), Hohen Neuendorf (26.857) und Hennigsdorf (26.677).
- Birkenwerder
- Fürstenberg/Havel
- Glienicke/Nordbahn
- Gransee
- Großwoltersdorf
- Hennigsdorf
- Hohen Neuendorf
- Kremmen
- Leegebruch
- Liebenwalde
- Löwenberger Land
- Mühlenbecker Land
- Oberkrämer
- Oranienburg
- Schönermark
- Sonnenberg
- Stechlin
- Velten
- Zehdenick
Vor der Anfrage beim Amt
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Anbau: Verfahren nötig
- Carport: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Welches Bauamt ist für Landkreis Oberhavel zuständig?
Der Landkreis Oberhavel, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Satz 2 BbgBO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 84 BbgBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden