Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Brandenburg
In Brandenburg laufen die meisten Bauanträge für Wohnhäuser, Anbauten und Garagen über § 63 BbgBO.
Wortlaut
„Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3“
Brandschutz und Wärmeschutz liegen im vereinfachten Verfahren weitgehend in der Verantwortung der Planer. Für Sonderbauten gilt § 64 BbgBO.
Vorhaben, die in Brandenburg ein Verfahren brauchen
Dachgaube · Anbau · Tiny House
Andere Länder
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 62 BauO LSA |
| Berlin | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 63 BauO Bln |
| Sachsen | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 63 SächsBO |
| Niedersachsen | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 63 NBauO |
Zuständige Behörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin · Landkreis Märkisch-Oderland · Landkreis Oder-Spree · Brandenburg an der Havel · Landkreis Oberspreewald-Lausitz · alle 18
Häufige Fragen
Für welche Vorhaben gilt das vereinfachte Verfahren in Brandenburg?
Für genehmigungspflichtige Vorhaben, die keine Sonderbauten sind. Rechtsgrundlage ist § 63 BbgBO.
Wer ist in Brandenburg zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist.
Quellen und Stand
Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.
Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden