Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, ergänzt durch das Baugesetzbuch
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem das Bauamt bestätigt, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Sie prüft vor allem, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist und die Vorschriften der Landesbauordnung einhält. Ohne erforderliche Genehmigung errichtete Bauten sind Schwarzbauten und können zurückgebaut werden.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Das Wichtigste im Detail
Wann sie nötig ist
Genehmigungspflichtig ist die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, soweit sie nicht ausdrücklich verfahrensfrei gestellt sind. Was verfahrensfrei ist, legt jede Landesbauordnung in einem eigenen Katalog fest.
Was geprüft wird
Im vereinfachten Verfahren prüft das Bauamt einen reduzierten Umfang, vor allem das Planungsrecht und einzelne Anforderungen. Im vollen Verfahren kommt die umfassende bauordnungsrechtliche Prüfung hinzu, etwa Brandschutz und Standsicherheit.
Bauvorlageberechtigung
Der Bauantrag muss in aller Regel von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden, meist einer Architektin oder einem Bauingenieur mit entsprechender Eintragung.
Geltungsdauer
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb einer im Landesrecht bestimmten Frist mit dem Bau begonnen oder er längere Zeit unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Unterlagen und Vorlagen
- Ausgefüllter Bauantrag (Landesformular)
- Lageplan auf Grundlage der amtlichen Karte
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
- Baubeschreibung
- Berechnungen zu Maß der baulichen Nutzung und umbautem Raum
- Nachweise zu Standsicherheit, Brand-, Schall- und Wärmeschutz je nach Verfahren
Genehmigung nötig?
| Vorhaben | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Neubau eines Wohnhauses | in der Regel genehmigungspflichtig | Bauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person |
| Anbau oder Aufstockung | meist genehmigungspflichtig | abhängig von Größe und Nutzung |
| Gartenhaus oder Geräteschuppen | oft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten Größe | Grenze je Landesbauordnung unterschiedlich |
| Carport oder Garage | teils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtig | abhängig von Fläche und Grenzabstand |
| Terrassenüberdachung | häufig verfahrensfrei in Grenzen | Tiefe und Fläche entscheiden |
| Nutzungsänderung von Räumen | in der Regel genehmigungspflichtig | auch ohne bauliche Änderung möglich |
| Abbruch eines Gebäudes | je nach Land Anzeige oder Genehmigung | Kenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung |
| Wintergarten | meist genehmigungspflichtig | Ausnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten |
Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
Das hängt von Bundesland, Verfahren und Vollständigkeit der Unterlagen ab und reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Vollständige Unterlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg spürbar.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühr richtet sich meist nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.
Kann ich ohne Architekt bauen?
Für kleinere Vorhaben lassen einige Landesbauordnungen erweiterte Kreise an Vorlageberechtigten zu. Für genehmigungspflichtige Wohngebäude ist die Bauvorlageberechtigung aber die Regel.
Zuständiges Bauamt finden
Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.