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Baugenehmigung: wann du sie brauchst und wie das Verfahren läuft

Alle 16 Landesbauordnungen · geprüft am 13.10.2026

Ob du für dein Vorhaben eine Baugenehmigung brauchst, regelt nicht ein Bundesgesetz, sondern die Bauordnung deines Bundeslandes. Alle 16 Landesbauordnungen folgen demselben Grundsatz: Wer eine Anlage errichtet, ändert oder anders nutzt, braucht eine Baugenehmigung, soweit die Bauordnung nichts anderes bestimmt. Die Ausnahmen stehen in einer Liste verfahrensfreier Vorhaben, und genau diese Listen unterscheiden sich von Land zu Land.

Auf dieser Seite findest du für 16 typische Vorhaben den Status in jedem Land, mit Paragraf, Absatz und Nummer und dem Wortlaut der Vorschrift. Darunter erklären wir die Verfahrensarten vom Freistellungsverfahren bis zur vollen Baugenehmigung.

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Übersicht: 16 Vorhaben in 16 Ländern

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Verfahrensfrei, genehmigungsfrei, genehmigungspflichtig

Verfahrensfrei heißt: Du brauchst weder einen Bauantrag noch eine Anzeige. Die meisten Länder verwenden diesen Begriff, Rheinland-Pfalz und Brandenburg sprechen von genehmigungsfreien Vorhaben, Hessen von baugenehmigungsfreien Vorhaben. Gemeint ist im Kern dasselbe.

Genehmigungsfrei im weiteren Sinn sind auch Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung, im Kenntnisgabeverfahren oder im Bauanzeigeverfahren. Dort reichst du Unterlagen ein, bekommst aber keinen Bescheid. Wenn die Gemeinde oder Behörde nicht innerhalb der Frist widerspricht, darfst du bauen.

Genehmigungspflichtig sind alle übrigen Vorhaben. Sie laufen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder, bei Sonderbauten, im regulären Baugenehmigungsverfahren.

Was trotz Verfahrensfreiheit gilt

Jede Landesbauordnung stellt klar, dass verfahrensfreie Vorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften trotzdem einhalten müssen. Dazu gehören die Festsetzungen des Bebauungsplans, die Abstandsflächen, der Brandschutz, die Standsicherheit, Denkmalschutz, Naturschutz und örtliche Satzungen. Die Bauaufsicht prüft das vorher nicht, kann aber nachträglich einschreiten, wenn etwas nicht stimmt.

Praktisch heißt das: Auch für einen verfahrensfreien Carport lohnt ein Blick in den Bebauungsplan und ein Gespräch mit dem Nachbarn, wenn du an die Grenze baust.

Die Verfahrensarten im Überblick

Genehmigungsfreistellung: Für Wohngebäude und andere Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Du reichst die Unterlagen bei der Gemeinde oder Bauaufsicht ein und darfst nach Ablauf einer Frist bauen, meist nach einem Monat. Baden-Württemberg nennt das Kenntnisgabeverfahren, Brandenburg Bauanzeigeverfahren, Rheinland-Pfalz Freistellungsverfahren.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Der Regelfall für Wohnhäuser und andere Vorhaben, die keine Sonderbauten sind. Die Behörde prüft vor allem das Bauplanungsrecht und ausgewählte Vorschriften, nicht das gesamte Bauordnungsrecht.

Baugenehmigungsverfahren: Für Sonderbauten wie Hochhäuser, Versammlungsstätten oder große Verkaufsstätten. Die Behörde prüft umfassend.

Vorbescheid: Eine verbindliche Antwort auf einzelne Fragen vor dem Bauantrag, zum Beispiel ob ein Haus auf dem Grundstück überhaupt zulässig ist.

Wie lange eine Baugenehmigung gilt

Die Baugenehmigung erlischt, wenn du nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau beginnst oder die Arbeiten länger unterbrichst. Die Fristen stehen in der jeweiligen Landesbauordnung und betragen meist drei Jahre. Auf Antrag kann die Behörde die Geltungsdauer verlängern. Wie lange ein Vorbescheid gilt, findest du auf den Länderseiten zur Bauvoranfrage.

Was eine Baugenehmigung kostet

Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührenrecht des Landes und hängt meist von den Baukosten oder der Rohbausumme ab. Für Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben wir die Formel aus den amtlichen Gebührenordnungen in einen Rechner übernommen. Für die übrigen Länder nennen wir keine Zahl, weil wir die Bemessungswerte nicht vollständig im amtlichen Wortlaut geprüft haben. Hinzu kommen in jedem Fall die Kosten für Planung, Statik und Nachweise.

Bauen ohne Genehmigung

Wer ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung errichtet, handelt ordnungswidrig. Die Landesbauordnungen sehen Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor, in einigen Ländern weniger. Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen, die Nutzung untersagen und die Beseitigung anordnen, wenn das Vorhaben auch nachträglich nicht genehmigt werden kann.

Bußgeldrahmen der Länder

LandVorschriftHöchstbetrag
Baden-Württemberg§ 75 Abs. 4 LBO100.000 €
BayernArt. 79 Abs. 1 BayBO500.000 €
Berlin§ 85 Abs. 3 BauO Bln500.000 €
Brandenburg§ 85 Abs. 3 BbgBO500.000 €
Bremen§ 83 Abs. 3 BremLBO500.000 €
Hamburg§ 84 Abs. 3 HBauO500.000 €
Hessen§ 86 Abs. 3 HBO500.000 €
Mecklenburg-Vorpommern§ 84 Abs. 3 LBauO M-V500.000 €
Niedersachsen§ 80 NBauO500.000 €
Nordrhein-Westfalen§ 86 Abs. 3 BauO NRW 2018500.000 €
Rheinland-Pfalz§ 89 Abs. 1 Satz 4 LBauO50.000 €
Saarland§ 87 Abs. 3 LBO (Saarland)250.000 €
Sachsen§ 87 Abs. 3 SächsBO500.000 €
Sachsen-Anhalt§ 83 Abs. 3 BauO LSA500.000 €
Schleswig-Holstein§ 84 Abs. 3 LBO (Schleswig-Holstein)500.000 €
Thüringen§ 94 Abs. 3 ThürBO500.000 €

Häufige Fragen

Wer erteilt die Baugenehmigung?

Die untere Bauaufsichtsbehörde, in Baden-Württemberg Baurechtsbehörde genannt. Das ist meist das Landratsamt oder die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadt. In vielen Ländern sind auch größere kreisangehörige Städte zuständig.

Kann ich die Baugenehmigung selbst beantragen?

Den Antrag stellst du als Bauherrin oder Bauherr selbst. Die Bauvorlagen muss aber in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person unterschreiben, etwa eine Architektin oder ein Bauingenieur.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung?

Die Landesbauordnungen setzen der Behörde Fristen, die ab den vollständigen Unterlagen laufen, oft drei Monate im vereinfachten Verfahren. In der Praxis hängt die Dauer stark von der Behörde und der Qualität der Unterlagen ab.

Gilt eine Baugenehmigung auch für den Nachbarn?

Die Baugenehmigung wird dir erteilt. Nachbarn können sie anfechten, wenn sie nachbarschützende Vorschriften verletzt sieht, etwa Abstandsflächen. Deshalb sehen viele Länder eine Beteiligung der Nachbarn vor.

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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