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Bauamt.net

Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, ergänzt durch das Baugesetzbuch

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem das Bauamt bestätigt, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Sie prüft vor allem, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist und die Vorschriften der Landesbauordnung einhält. Ohne erforderliche Genehmigung errichtete Bauten sind Schwarzbauten und können zurückgebaut werden.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Das Wichtigste im Detail

Wann sie nötig ist

Genehmigungspflichtig ist die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, soweit sie nicht ausdrücklich verfahrensfrei gestellt sind. Was verfahrensfrei ist, legt jede Landesbauordnung in einem eigenen Katalog fest.

Was geprüft wird

Im vereinfachten Verfahren prüft das Bauamt einen reduzierten Umfang, vor allem das Planungsrecht und einzelne Anforderungen. Im vollen Verfahren kommt die umfassende bauordnungsrechtliche Prüfung hinzu, etwa Brandschutz und Standsicherheit.

Bauvorlageberechtigung

Der Bauantrag muss in aller Regel von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden, meist einer Architektin oder einem Bauingenieur mit entsprechender Eintragung.

Geltungsdauer

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb einer im Landesrecht bestimmten Frist mit dem Bau begonnen oder er längere Zeit unterbrochen wird. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Unterlagen und Vorlagen

  • Ausgefüllter Bauantrag (Landesformular)
  • Lageplan auf Grundlage der amtlichen Karte
  • Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen zu Maß der baulichen Nutzung und umbautem Raum
  • Nachweise zu Standsicherheit, Brand-, Schall- und Wärmeschutz je nach Verfahren

Genehmigung nötig?

Orientierung: Ist das Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig?
VorhabenGenehmigungHinweis
Neubau eines Wohnhausesin der Regel genehmigungspflichtigBauantrag über eine bauvorlageberechtigte Person
Anbau oder Aufstockungmeist genehmigungspflichtigabhängig von Größe und Nutzung
Gartenhaus oder Geräteschuppenoft verfahrensfrei bis zu einer bestimmten GrößeGrenze je Landesbauordnung unterschiedlich
Carport oder Garageteils verfahrensfrei, teils genehmigungspflichtigabhängig von Fläche und Grenzabstand
Terrassenüberdachunghäufig verfahrensfrei in GrenzenTiefe und Fläche entscheiden
Nutzungsänderung von Räumenin der Regel genehmigungspflichtigauch ohne bauliche Änderung möglich
Abbruch eines Gebäudesje nach Land Anzeige oder GenehmigungKenntnisgabe oder Abbruchgenehmigung
Wintergartenmeist genehmigungspflichtigAusnahmen bei kleinen unbeheizten Bauten

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Schon geringe Überschreitungen von Maßen können die Genehmigungspflicht auslösen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Baugenehmigung?

Das hängt von Bundesland, Verfahren und Vollständigkeit der Unterlagen ab und reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Vollständige Unterlagen und eine vorherige Bauvoranfrage verkürzen den Weg spürbar.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich meist nach den Baukosten und liegt in der Größenordnung eines kleinen Prozentanteils der Bausumme. Die genaue Berechnung regelt die Gebührenordnung des Landes.

Kann ich ohne Architekt bauen?

Für kleinere Vorhaben lassen einige Landesbauordnungen erweiterte Kreise an Vorlageberechtigten zu. Für genehmigungspflichtige Wohngebäude ist die Bauvorlageberechtigung aber die Regel.

Zuständiges Bauamt finden

Welche untere Bauaufsichtsbehörde konkret entscheidet, hängt vom Standort und vom Gemeindestatus ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis