Stellplatz in Brandenburg ohne Bauantrag?
Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b BbgBO stellt einen Stellplatz frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten.
Was in der BbgBO steht
Auszug aus der BbgBO:
„nicht überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer Fläche bis zu 100 Quadratmeter und deren Zufahrten“
Die Grenzen auf einen Blick
| Fläche | bis 100 m² |
|---|---|
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).
Bundesweit gilt für einen Stellplatz
Offene, nicht überdachte Stellplätze sind in allen Ländern bis zu einer bestimmten Fläche verfahrensfrei, meist zwischen 36 m² und 100 m² je Grundstück, in Bayern ohne Grenze außer im Außenbereich. Ein Pkw-Stellplatz braucht etwa 12,5 m² (2,50 m × 5,00 m), zwei Stellplätze mit Zufahrt erreichen schnell 50 m². Achte auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde, auf Versiegelungsvorgaben im Bebauungsplan und auf die Zufahrt: Für die Bordsteinabsenkung brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde oder des Straßenbaulastträgers.
Prüfe zusätzlich diese Punkte
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 BbgBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
- Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
- Fläche einschließlich Zufahrt.
- Notwendige Stellplätze nach Stellplatzsatzung.
Verfahren für größere Vorhaben
Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Brandenburg das Verfahren nach § 62 BbgBO in Betracht (Bauanzeigeverfahren), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauanzeige. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BbgBO.
Bauanzeigeverfahren in Brandenburg · Vereinfachtes Verfahren in Brandenburg · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | frei | nicht überdacht bis 100 m² einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBauO M-V) |
| Sachsen | frei | nicht überdacht bis 100 m² je Grundstück einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | frei | nicht überdacht bis 50 m² einschließlich Zu- und Abfahrten (§ 60 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c BauO LSA) |
| Niedersachsen | frei | für Pkw bis insgesamt 50 m² Nutzfläche je Grundstück einschließlich Zufahrten, nicht für notwendige Einstellplätze (Anhang Nr. 14.7 NBauO) |
Stellplatz: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Trag Fläche, Höhe oder Rauminhalt ein und sieh sofort, ob du unter der Grenze bleibst.
Welches Bauamt hilft
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.
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Kurz beantwortet
Brauche ich in Brandenburg für einen Stellplatz eine Baugenehmigung?
Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b BbgBO.
Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?
Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.
Was ist ein notwendiger Stellplatz?
Ein Stellplatz, den du nach der Stellplatzsatzung oder Landesbauordnung für eine Nutzung nachweisen musst, etwa für eine neue Wohnung.
Quellen und Stand
Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.
Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026 fasst § 61 mit Wirkung vom 1. Januar 2027 neu. Unsere Angaben beruhen auf der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden