Baulast in Brandenburg nach § 84 BbgBO
Baulasten stehen in Brandenburg nicht im Grundbuch, sondern im Verzeichnis der Bauaufsicht nach § 84 BbgBO.
Wer Auskunft bekommt
„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich einen Auszug erstellen lassen.“
Für die Auskunft fallen Gebühren nach dem Gebührenrecht des Landes oder der Behörde an.
So regeln es die Nachbarn
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Berlin | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 84 BauO Bln |
| Sachsen-Anhalt | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 82 BauO LSA |
| Sachsen | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 83 SächsBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 83 LBauO M-V |
Wohin mit dem Antrag?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist.
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Häufige Fragen
Wo beantrage ich in Brandenburg eine Baulastauskunft?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 84 BbgBO.
Welche Behörde entscheidet in Brandenburg?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist.
Quellen und Stand
Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.
Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden