Bauen in Berlin: Genehmigung, Verfahren, Behörden
Maßgeblich ist in Berlin die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zählt § 61 auf. 10 der 16 Vorhaben sind frei, 2 nur unter Bedingungen, 4 brauchen ein Verfahren.
Grundsatz: Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 (§ 59 Abs. 1 BauO Bln)
Vorhaben und Status
| Vorhaben | Status | Regel |
|---|---|---|
| Carport | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln) |
| Garage | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln) |
| Gartenhaus | frei | nur eingeschossig mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln) |
| Terrassenüberdachung | frei | mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln) |
| Pool | frei | mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln) |
| Zaun und Mauer | frei | bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln) |
| Wintergarten | Verfahren | Ein Wintergarten ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 BauO Bln) |
| Photovoltaik und Solar | frei | auf Dach- und Außenwandflächen, freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln) |
| Wärmepumpe | frei | als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 BauO Bln) |
| Dachgaube | Verfahren | Dachgauben sind in § 61 nicht genannt. Sie brauchen ein Verfahren, im Regelfall das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren oder die Genehmigungsfreist… (§ 59 Abs. 1 BauO Bln) |
| Anbau | Verfahren | Ein Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 BauO Bln) |
| Abriss | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude ohne Wohnraum der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen… (§ 61 Abs. 3 BauO Bln) |
| Nutzungsänderung | bedingt frei | verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen im Genehmigungsverfahren zu prüfenden Anforderungen gelten (§ 61 Abs. 2 BauO Bln) |
| Tiny House | Verfahren | Verfahrensfrei sind in Berlin nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 BauO Bln) |
| Stellplatz | frei | nicht überdacht bis 100 m² einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b BauO Bln) |
| Pergola | frei | als unbedeutende Anlage (§ 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d BauO Bln) |
Verfahrensarten in Berlin
So frei bauen die Nachbarn
| Land | verfahrensfrei | unter Bedingungen | Verfahren |
|---|---|---|---|
| Berlin | 10 | 2 | 4 |
| Brandenburg | 11 | 1 | 4 |
Abstandsflächen
0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m; vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 5 BauO Bln. Abstandsfläche berechnen
Bauämter und Online-Antrag
In Berlin liegt die Bauaufsicht bei den Bezirksämtern (Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht bzw. Stadtentwicklungsämter). Für bestimmte Vorhaben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.
1 Bauaufsichtsbehörden in Berlin · Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Besonderheit Berlins
Weitere Änderungen der Bauordnung durch Artikel 5 des Gesetzes für einfaches Bauen treten am 20. Januar 2027 in Kraft.
Anstehende Änderung
Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.
Häufige Fragen
Wo steht in Berlin, was verfahrensfrei ist?
In § 61 BauO Bln.
Wie lange gilt ein Vorbescheid in Berlin?
Zwei Jahre nach § 75 BauO Bln.
Wie hoch kann das Bußgeld in Berlin sein?
Bis 500.000 Euro nach § 85 Abs. 3 BauO Bln.
Quellen und Stand
Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden