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Bauen in Berlin: Genehmigung, Verfahren, Behörden

Bauordnung für Berlin · geprüft am 13.10.2026

Maßgeblich ist in Berlin die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zählt § 61 auf. 10 der 16 Vorhaben sind frei, 2 nur unter Bedingungen, 4 brauchen ein Verfahren.

Grundsatz: Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 (§ 59 Abs. 1 BauO Bln)

Vorhaben und Status

VorhabenStatusRegel
Carportfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln)
Garagefreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln)
Gartenhausfreinur eingeschossig mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln)
Terrassenüberdachungfreimit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln)
Poolfreimit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln)
Zaun und Mauerfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln)
WintergartenVerfahrenEin Wintergarten ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 BauO Bln)
Photovoltaik und Solarfreiauf Dach- und Außenwandflächen, freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln)
Wärmepumpefreials Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 BauO Bln)
DachgaubeVerfahrenDachgauben sind in § 61 nicht genannt. Sie brauchen ein Verfahren, im Regelfall das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren oder die Genehmigungsfreist… (§ 59 Abs. 1 BauO Bln)
AnbauVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 BauO Bln)
Abrissbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude ohne Wohnraum der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen… (§ 61 Abs. 3 BauO Bln)
Nutzungsänderungbedingt freiverfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen im Genehmigungsverfahren zu prüfenden Anforderungen gelten (§ 61 Abs. 2 BauO Bln)
Tiny HouseVerfahrenVerfahrensfrei sind in Berlin nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 BauO Bln)
Stellplatzfreinicht überdacht bis 100 m² einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b BauO Bln)
Pergolafreials unbedeutende Anlage (§ 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d BauO Bln)

Verfahrensarten in Berlin

Genehmigungsfreistellung (§ 62)Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Mehr
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63)Regelverfahren außer für Sonderbauten. Mehr
Baugenehmigungsverfahren (§ 64)Für Sonderbauten mit umfassender Prüfung.
Vorbescheid, planungsrechtlicher Bescheid (§ 75)Geltungsdauer zwei Jahre. Mehr
Baulasten, Baulastenverzeichnis (§ 84)Auskunft bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Mehr

So frei bauen die Nachbarn

Landverfahrensfreiunter BedingungenVerfahren
Berlin1024
Brandenburg1114

Abstandsflächen

0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m; vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 5 BauO Bln. Abstandsfläche berechnen

Bauämter und Online-Antrag

In Berlin liegt die Bauaufsicht bei den Bezirksämtern (Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht bzw. Stadtentwicklungsämter). Für bestimmte Vorhaben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.

1 Bauaufsichtsbehörden in Berlin · Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Besonderheit Berlins

Weitere Änderungen der Bauordnung durch Artikel 5 des Gesetzes für einfaches Bauen treten am 20. Januar 2027 in Kraft.

Anstehende Änderung

Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.

Häufige Fragen

Wo steht in Berlin, was verfahrensfrei ist?

In § 61 BauO Bln.

Wie lange gilt ein Vorbescheid in Berlin?

Zwei Jahre nach § 75 BauO Bln.

Wie hoch kann das Bußgeld in Berlin sein?

Bis 500.000 Euro nach § 85 Abs. 3 BauO Bln.

Quellen und Stand

Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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