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Baurecht in Bremen für 16 Vorhaben

Bremische Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026

Maßgeblich ist in Bremen die Bremische Landesbauordnung (BremLBO). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zählt § 61 auf. Bilanz für 16 Vorhaben: 11 frei, 2 bedingt frei, 3 mit Verfahren.

Grundsatz: Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung (§ 59 Abs. 1 BremLBO)

Alle Vorhaben im Überblick

VorhabenStatusRegel
Carportfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO)
Garagefreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO)
Gartenhausfreieingeschossig bis 10 m² Bruttogrundfläche, Gartengerätehäuser bis 12 m², außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO)
Terrassenüberdachungfreibis 30 m² Grundfläche und 3,50 m Tiefe, nicht im Geltungsbereich örtlicher Gestaltungsvorschriften (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h Doppelbuchst. bb BremLBO)
Poolfreibis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BremLBO)
Zaun und Mauerfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich und im Geltungsbereich örtlicher Gestaltungsvorschriften (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BremLBO)
Wintergartenfreiüberwiegend verglast, nur zum vorübergehenden Aufenthalt, bis 30 m² Grundfläche und 3,50 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h Doppelbuchst. bb BremLBO)
Photovoltaik und Solarfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern) einschließlich Balkonkraftwerken, freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge, nicht im Geltu… (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BremLBO)
Wärmepumpefreials Anlage der technischen Gebäudeausrüstung; freistehende Anlagen zur Wärmeversorgung bis 3 m Höhe und 9 m Länge (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Buchst. b BremLBO)
DachgaubeVerfahrenDachgauben sind in § 61 nicht genannt. Verfahrensfrei sind nur die Bedachung ohne Änderung der Abmessungen und Dachflächenfenster (Nr. 11 Buchst. e). (§ 59 Abs. 1 BremLBO)
AnbauVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 BremLBO)
Abrissbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 (keine Kulturdenkmäler, nicht in deren Umgebung) und Anlagen… (§ 61 Abs. 3 BremLBO)
Nutzungsänderungbedingt freiverfahrensfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten oder die Anlage selbst verfahrensfrei wäre (§ 61 Abs. 2 BremLBO)
Tiny HouseVerfahrenVerfahrensfrei sind in Bremen nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Bruttogrundfläche. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 BremLBO)
Stellplatzfreibis insgesamt 50 m² je Baugrundstück einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c BremLBO)
Pergolafreials unbedeutende Anlage (§ 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. e BremLBO)

Verfahrensarten in Bremen

Genehmigungsfreistellung (§ 62)Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Mehr
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63)Regelverfahren außer für Sonderbauten. Mehr
Baugenehmigungsverfahren (§ 64)Für Sonderbauten mit umfassender Prüfung.
Vorbescheid (§ 75)Geltungsdauer drei Jahre. Mehr
Baulasten, Baulastenverzeichnis (§ 82)Auskunft bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Mehr

So frei bauen die Nachbarn

Landverfahrensfreiunter BedingungenVerfahren
Bremen1123
Niedersachsen1312

Abstand zur Grenze

0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m; vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 6 BremLBO. Abstandsfläche berechnen

Wer zuständig ist

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Die bevölkerungsreichsten Bauaufsichtsbezirke:

2 Bauaufsichtsbehörden in Bremen · Serviceportal Bremen

Besonderheit Bremens

Die hier ausgewertete Fassung gilt bis 13. Januar 2027. Viele Verfahrensfreiheiten gelten nicht im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 (Gestaltungsvorschriften).

Anstehende Änderung

Ausgewertet ist die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 in der vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027 geltenden Fassung. Ab 14. Januar 2027 gilt eine geänderte Fassung.

Häufige Fragen

Wo steht in Bremen, was verfahrensfrei ist?

In § 61 BremLBO.

Wie lange gilt ein Vorbescheid in Bremen?

Drei Jahre nach § 75 BremLBO.

Wie hoch kann das Bußgeld in Bremen sein?

Bis 500.000 Euro nach § 83 Abs. 3 BremLBO.

Quellen und Stand

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.

Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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