Garage bauen in Brandenburg: was die BbgBO verlangt
Ja, in Brandenburg ist eine Garage verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BbgBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten. Dieselbe Vorschrift gilt in Brandenburg auch für Carport.
Die maßgebliche Vorschrift in Brandenburg
Der zitierte Text stammt aus der BbgBO in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.
„Garagen einschließlich überdachter Stellplätze und überdachter Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 Quadratmeter je Baugrundstück, außer im Außenbereich“
Maße, die du einhalten musst
| Fläche | bis 50 m² |
|---|---|
| Mittlere Wandhöhe | bis 3 m |
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.
Sonderfälle und weitere Regeln
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB sind oberirdische Garagen mit einem Geschoss bis 100 m² Grundfläche baugenehmigungsfrei.
„oberirdische Garagen und überdachte Abstellplätze für Fahrräder jeweils mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 100 Quadratmeter Grundfläche“
Bundesweit gilt für eine Garage
Im Außenbereich ist eine Garage praktisch nie verfahrensfrei. Fertiggaragen aus Beton oder Stahl werden genauso behandelt wie gemauerte Garagen. Entscheidend sind die Maße, nicht die Bauweise.
Worauf du trotzdem achten musst
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
- Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
- Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Ob mehrere Garagen und Carports auf dem Grundstück zusammengerechnet werden.
- Grundfläche oder Brutto-Grundfläche und die mittlere Wandhöhe.
Verfahren für größere Vorhaben
Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Brandenburg das Verfahren nach § 62 BbgBO in Betracht (Bauanzeigeverfahren), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauanzeige. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 BbgBO.
Bauanzeigeverfahren in Brandenburg · Vereinfachtes Verfahren in Brandenburg · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | frei | mit insgesamt bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und bis 3 m Höhe einschließlich Zufahrten, außer im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO) |
| Berlin | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln) |
| Sachsen-Anhalt | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA) |
| Sachsen | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO) |
Garage: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.
Welches Bauamt hilft
Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Brandenburg umfasst 18 Behörden.
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Fragen und Antworten
Ist eine Garage in Brandenburg genehmigungspflichtig?
Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BbgBO bleiben.
Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?
Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Brandenburg bis 500.000 Euro (§ 85 Abs. 3 BbgBO).
Welche Höhe ist gemeint?
Die meisten Länder begrenzen die mittlere Wandhöhe, also den Durchschnitt der Wandhöhen. Niedersachsen nennt eine Höhe von 3 m, Rheinland-Pfalz 3,20 m mittlere Wandhöhe und eine Firsthöhe von 4 m bei Giebeln.
Quellen und Stand
Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.
Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026 fasst § 61 mit Wirkung vom 1. Januar 2027 neu. Unsere Angaben beruhen auf der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden