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Terrassenüberdachung in Sachsen: genehmigungsfrei oder nicht?

Sächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO. Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe. Innerhalb dieser Grenzen musst du die Bauaufsicht in Sachsen nicht beteiligen.

Fundstelle und Wortlaut

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO
Flächebis 30 m²
Tiefebis 3 m
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Was bei eine Terrassenüberdachung oft übersehen wird

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben 40 m², das Saarland und Hessen nennen keine Fläche, Hessen verlangt dafür aber eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit. Eine Überdachung mit festen, verglasten Seitenwänden kann rechtlich ein Wintergarten sein. Dann gelten andere Regeln.

Worauf du trotzdem achten musst

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 SächsBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Seitenwände: offene Überdachung oder schon Wintergarten.
  • Standsicherheit bei Schnee und Wind.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

In Sachsen heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 SächsBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf drei Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 SächsBO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Sachsen · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Sachsen-Anhaltfreimit einer Fläche bis zu 30 m² (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA)
Thüringenfreibis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO)
Brandenburgfreibis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j BbgBO)
Bayernfreimit einer Fläche bis zu 30 m² (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO)

Terrassenüberdachung: alle 16 Länder im Vergleich

Eigene Maße eingeben

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO.

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Zuständige Bauaufsicht in Sachsen

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

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Häufige Fragen

Ist eine Terrassenüberdachung in Sachsen genehmigungspflichtig?

Nein, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO einhältst.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Sachsen bis 500.000 Euro (§ 87 Abs. 3 SächsBO).

Brauche ich eine Statik?

Auch verfahrensfreie Anlagen müssen standsicher sein. Hessen verlangt die Bescheinigung einer berechtigten Person ausdrücklich. Bei Bausätzen liefert der Hersteller meist eine Typenstatik.

Quellen und Stand

Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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