Bauvoranfrage stellen in Sachsen
Mit der Bauvoranfrage klärst du in Sachsen einzelne Fragen vorab. Der Vorbescheid nach § 75 SächsBO gilt drei Jahre.
Wortlaut
Überschrift der Vorschrift: „Der Vorbescheid gilt drei Jahre“ (§ 75 SächsBO).
Was du fragen kannst
- Ist die Erschließung über die geplante Zufahrt gesichert?
- Wird eine Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt?
- Fügt sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ein?
- Werden die Abstandsflächen mit der geplanten Lage eingehalten?
Andere Länder
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Bayern | Vorbescheid, vier Jahre | Art. 71 BayBO |
| Brandenburg | Vorbescheid, sechs Jahre | § 75 BbgBO |
| Thüringen | Vorbescheid, drei Jahre | § 82 ThürBO |
| Sachsen-Anhalt | Vorbescheid, drei Jahre | § 74 BauO LSA |
Wohin mit dem Antrag?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde.
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Häufige Fragen
Wie lange gilt der Vorbescheid in Sachsen?
Drei Jahre nach § 75 SächsBO.
Welche Behörde entscheidet in Sachsen?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde.
Quellen und Stand
Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden