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Pergola in Sachsen ohne Bauantrag?

Sächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Sachsen darfst du eine Pergola ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: als unbedeutende Anlage. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d SächsBO.

Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d SächsBO

Auszug aus der SächsBO:

„Straßenfahrzeugwaagen, Pergolen“

Die Grenzen auf einen Blick

Grenzwerte nach § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d SächsBO
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Hintergrund zu eine Pergola

Bekommt die Pergola ein festes Dach, wird sie rechtlich schnell zur Terrassenüberdachung oder zum Gebäude. Lamellendächer zum Öffnen und Schließen sind ein Grenzfall. Ob die Behörde sie als Pergola oder als Überdachung ansieht, hängt von der Konstruktion ab.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Standsicherheit bei Wind.
  • Bebauungsplan und Gestaltungssatzung.
  • In Sachsen sind Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs verfahrensfrei, ohne dass der Wortlaut Aufenthaltsräume ausschließt.

Wenn dein Vorhaben größer ist

Der schnellste Weg führt über § 62 SächsBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn drei Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 SächsBO.

Genehmigungsfreistellung in Sachsen · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Thüringenfreials unbedeutende Anlage (§ 63 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. e ThürBO)
Brandenburgfreials Anlage der Gartengestaltung (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c BbgBO)
Bayernfreials unbedeutende Anlage (Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. g BayBO)
Sachsen-Anhaltfreials Anlage der Gartennutzung (§ 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. e BauO LSA)

Pergola: alle 16 Länder im Vergleich

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Mit wenigen Angaben siehst du, ob eine Pergola in Sachsen ohne Bauantrag geht.

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Bauämter in Sachsen

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

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Fragen und Antworten

Ist eine Pergola in Sachsen genehmigungspflichtig?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d SächsBO.

Welche Maße gelten in Sachsen?

Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Sachsen drei Jahre (§ 75 SächsBO).

Braucht eine Pergola eine Genehmigung?

Eine offene Pergola nicht. Sie ist in allen Landesbauordnungen als Gartenanlage oder unbedeutende Anlage verfahrensfrei.

Quellen und Stand

Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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