Zum Inhalt springen
bauamt.net

Bauamt Landkreis Zwickau: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Sachsen · Stand 13.10.2026

  • 306.793Einwohner
  • 949,8km²
  • 33Gemeinden
  • ZwickauSitz

Wer im Landkreis Zwickau bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde. Bestimmte Große Kreisstädte und Gemeinden sind nach § 57 Abs. 2 selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Kontakt und Website

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Landkreis Zwickau

Fläche und Bevölkerung

Auf 949,8 km² kommen 306.793 Menschen, also 323 je km² gegenüber 219 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Schönberg mit 855 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 4.411.

Wo der Bezirk liegt

Der Landkreis Zwickau liegt im Südwesten von Sachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Thüringen, Landkreis Altenburger Land, sind es 28,9 km. Unter den 13 Bezirken in Sachsen ist der Landkreis Zwickau der 4.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Gemeinden im Kreisgebiet

Am größten sind Zwickau, Stadt (87.410), Limbach-Oberfrohna (23.673) und Glauchau, Stadt (21.442).

  • Bernsdorf
  • Callenberg
  • Crimmitschau
  • Crinitzberg
  • Dennheritz
  • Fraureuth
  • Gersdorf
  • Glauchau, Stadt
  • Hartenstein
  • Hartmannsdorf b. Kirchberg
  • Hirschfeld
  • Hohenstein-Ernstthal
  • Kirchberg
  • Langenbernsdorf
  • Langenweißbach
  • Lichtenstein/Sa.
  • Lichtentanne
  • Limbach-Oberfrohna
  • Meerane
  • Mülsen
  • Neukirchen/Pleiße
  • Niederfrohna
  • Oberlungwitz
  • Oberwiera
  • Reinsdorf
  • Remse
  • Schönberg
  • St. Egidien
  • Waldenburg
  • Werdau
  • Wildenfels
  • Wilkau-Haßlau
  • Zwickau, Stadt

Typische Vorhaben

Kurz beantwortet

Wo stelle ich im Landkreis Zwickau einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsBO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 83 SächsBO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe