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Zaun und Mauer in Sachsen: Baugenehmigung nötig?

Sächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

In Sachsen ist ein Zaun oder eine Mauer nach § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO verfahrensfrei, und zwar bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich.

Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“

Maße, die du einhalten musst

Grenzwerte nach § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO
Höhebis 2 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Typisch bei Zaun und Mauer (alle Länder)

Zäune, Mauern und Sichtschutzwände bis 2 m Höhe sind in den meisten Ländern verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich gar keine Höhe. Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.

  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 SächsBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Außenbereich: dort meist nur offene Zäune für Land- und Forstwirtschaft frei.
  • Nachbarrechtsgesetz des Landes (Grenzabstand, Einfriedungspflicht).

Welches Verfahren in Sachsen dann gilt

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Sachsen das Verfahren nach § 62 SächsBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn drei Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 SächsBO.

Genehmigungsfreistellung in Sachsen · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
Brandenburgfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BbgBO)
Sachsen-Anhaltfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA)
BayernfreiMauern, Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO)
Thüringenfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO)

Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich

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Ansprechpartner bei Fragen

Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Sachsen haben wir 13 zuständige Stellen erfasst.

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Kurz beantwortet

Ist ein Zaun oder eine Mauer in Sachsen genehmigungspflichtig?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO bleiben.

Welche Maße gelten in Sachsen?

Höhe bis 2 m; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Sachsen drei Jahre (§ 75 SächsBO).

Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn?

Bauordnungsrechtlich nicht, wenn der Zaun verfahrensfrei ist. Das Nachbarrecht deines Landes kann aber Abstände und Höhen an der Grenze regeln.

Quellen und Stand

Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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