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Tiny House bauen in Sachsen: was die SächsBO verlangt

Sächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

In Sachsen ist ein Tiny House nur unter Bedingungen verfahrensfrei: als Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren. Maßgeblich ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO. Dieselbe Vorschrift gilt in Sachsen auch für Gartenhaus.

Die maßgebliche Vorschrift in Sachsen

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO
Brutto-Rauminhaltbis 75 m³
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan, also im Außenbereich, entfällt die Freiheit.

Gut zu wissen

Der Wortlaut schließt Aufenthaltsräume nicht aus. Für dauerhaftes Wohnen müssen Planungsrecht, Erschließung und die Anforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen erfüllt sein.

Bundesweit gilt für ein Tiny House

Ein Tiny House zum dauerhaften Wohnen ist ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen. In den meisten Ländern ist es deshalb nicht verfahrensfrei. Bayern, Sachsen und das Saarland stellen Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs frei, ohne Aufenthaltsräume auszuschließen.

Diese Regeln bleiben bestehen

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 SächsBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Abstandsflächen.
  • Gebäudeenergiegesetz.

Verfahren für größere Vorhaben

Der schnellste Weg führt über § 62 SächsBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn drei Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 SächsBO.

Genehmigungsfreistellung in Sachsen · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
ThüringenVerfahrenVerfahrensfrei sind nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren. (§ 62 Abs. 1 ThürBO)
Sachsen-AnhaltVerfahrenVerfahrensfrei sind nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren. (§ 58 Abs. 1 BauO LSA)
Bayernbedingt freials Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO)
BrandenburgVerfahrenEin Tiny House mit Aufenthaltsräumen fällt nicht unter § 61 Abs. 1 Nr. 1 a und braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 BbgBO)

Tiny House: alle 16 Länder im Vergleich

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Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO.

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Fragen und Antworten

Brauche ich in Sachsen für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Nur wenn die Bedingungen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Sachsen bis 500.000 Euro (§ 87 Abs. 3 SächsBO).

Ist ein Tiny House auf Rädern ein Fahrzeug?

Solange es bewegt wird, ja. Steht es dauerhaft an einem Ort und wird bewohnt, ist es eine bauliche Anlage.

Quellen und Stand

Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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