Bauamt in Sachsen: untere Bauaufsichtsbehörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde.
„die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Bauaufsichtsbehörden“
Achtung bei kreisangehörigen Gemeinden
Bestimmte Große Kreisstädte und Gemeinden sind nach § 57 Abs. 2 selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (3)
Landkreise und Kreise (10)
- Erzgebirgskreis
- Landkreis Bautzen
- Landkreis Görlitz
- Landkreis Leipzig
- Landkreis Meißen
- Landkreis Mittelsachsen
- Landkreis Nordsachsen
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landkreis Zwickau
- Vogtlandkreis
Digitaler Bauantrag
Quellen und Stand
Zuständigkeit nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsBO. Gebietsstand 31.03.2026.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden