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Brauche ich in Sachsen für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?

Sächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Nein, verfahrensfrei ist ein Wintergarten in Sachsen nicht. Ein Wintergarten am Wohnhaus ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Verfahren (§ 63).

So steht es im Gesetz

Auszug aus der SächsBO:

„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.“

Weil der Katalog in § 61 SächsBO einen Wintergarten nicht aufführt, gilt die allgemeine Regel: Bauen braucht eine Genehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Bundesweit gilt für einen Wintergarten

Brandenburg und Thüringen stellen unbeheizte Wintergärten bis 20 m² und 75 m³ frei, Hessen bis 30 m² mit Statikbescheinigung, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bis 30 m² mit 3 m Abstand zur Nachbargrenze, Rheinland-Pfalz unbeheizte, ebenerdige Anbauten bis 50 m³ umbauten Raum, Bremen überwiegend verglaste Vorbauten zum vorübergehenden Aufenthalt bis 30 m². In den übrigen neun Ländern braucht ein Wintergarten ein Verfahren. Der Knackpunkt ist die Nutzung: Ein beheizter Wintergarten, der als Wohnzimmer dient, ist ein Aufenthaltsraum und unterliegt dem Gebäudeenergiegesetz sowie den Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit.

Prüfschema für dein Vorhaben

  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Sachsens: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Bebauungsplan: Baugrenzen und Grundflächenzahl.
  • Gebäudeklasse des Hauses.

Verfahren für größere Vorhaben

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO der kürzeste Weg. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 SächsBO.

Genehmigungsfreistellung in Sachsen · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Sachsen-AnhaltVerfahrenEin Wintergarten ist in § 60 nicht genannt. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet kommt die Genehmigungsfreistellung (§ 6… (§ 58 Abs. 1 BauO LSA)
Thüringenfreiunbeheizt, aus lichtdurchlässigen Baustoffen vor der Außenwand, bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO)
Brandenburgfreiunbeheizt, aus lichtdurchlässigen Baustoffen vor der Außenwand eines Wohngebäudes, bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k BbgBO)
BayernVerfahrenEin Wintergarten am Wohnhaus ist in Art. 57 nicht genannt. Er braucht eine Genehmigungsfreistellung (im qualifizierten Bebauungsplan) oder ein verein… (Art. 55 Abs. 1 BayBO)

Wintergarten: alle 16 Länder im Vergleich

Mit deinen Maßen prüfen

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 59 Abs. 1 SächsBO.

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Welches Bauamt hilft

§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsBO bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Sachsen 13 davon mit Rechtsgrundlage auf.

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Fragen und Antworten

Muss ich für einen Wintergarten in Sachsen einen Bauantrag stellen?

Ja. Im Bebauungsplangebiet oft als Genehmigungsfreistellung, sonst im vereinfachten Verfahren.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Sachsen bis 500.000 Euro (§ 87 Abs. 3 SächsBO).

Zählt der Wintergarten zur Grundflächenzahl?

Ja, ein Wintergarten ist eine bauliche Anlage und zählt zur Grundfläche des Hauptgebäudes.

Quellen und Stand

Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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