Baugenehmigung für eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Sachsen
Ja, in Sachsen darfst du eine Photovoltaik- oder Solaranlage ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b SächsBO.
Die maßgebliche Vorschrift in Sachsen
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, ausgenommen bei Hochhäusern“
„gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m“
Die Grenzen auf einen Blick
| Höhe | bis 3 m |
|---|---|
| Länge | bis 9 m |
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.
Typisch bei Photovoltaik und Solar (alle Länder)
Solaranlagen auf dem Dach und an der Fassade sind in allen Ländern weitgehend verfahrensfrei, mit Ausnahmen bei Hochhäusern und teils bei Kulturdenkmälern. Für freistehende Anlagen im Garten nennen die meisten Länder 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge, Nordrhein-Westfalen 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche, das Saarland 12 m Länge. Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei.
Diese Regeln bleiben bestehen
Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
- Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
- Brandschutzabstände zu Brandwänden und Dachöffnungen.
- Statik des Dachs.
Welches Verfahren in Sachsen dann gilt
Der schnellste Weg führt über § 62 SächsBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn drei Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 63 SächsBO).
Genehmigungsfreistellung in Sachsen · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Bayern | frei | auf Dach- und Außenwandflächen ohne Größengrenze, freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO) |
| Brandenburg | frei | auf Dach- und Außenwandflächen und Umwehrungen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BbgBO) |
| Sachsen-Anhalt | frei | auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO LSA) |
| Thüringen | frei | auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO) |
Photovoltaik und Solar: alle 16 Länder im Vergleich
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Kurz beantwortet
Brauche ich in Sachsen für eine Photovoltaik- oder Solaranlage eine Baugenehmigung?
Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b SächsBO bleiben.
Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?
Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.
Gilt die Verfahrensfreiheit auch für Denkmäler?
Nein, die denkmalrechtliche Erlaubnis bleibt erforderlich. Rheinland-Pfalz nimmt Kulturdenkmäler und ihre Umgebung schon im Bauordnungsrecht aus.
Quellen und Stand
Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), aktuelle Fassung seit 19. März 2024.
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden