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Brauche ich in Bremen für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Bremische Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Die BremLBO stellt ein Tiny House nicht frei. Verfahrensfrei sind in Bremen nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Bruttogrundfläche. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren.

Der Wortlaut von § 59 Abs. 1 BremLBO

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung“

Der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben in Bremen erwähnt ein Tiny House nicht. Maßgeblich ist deshalb § 59 Abs. 1 BremLBO.

Was bei ein Tiny House oft übersehen wird

Bayern, Sachsen und das Saarland stellen Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs frei, ohne Aufenthaltsräume auszuschließen. Ein typisches Tiny House auf einem Anhänger liegt knapp unter oder über diesem Wert. Auch wenn das Verfahren entfällt, bleiben die großen Fragen: Ist Wohnen auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig, ist es erschlossen (Wasser, Abwasser, Zufahrt), werden Abstandsflächen eingehalten, und erfüllt das Haus die Anforderungen an Aufenthaltsräume und den Wärmeschutz? Kläre das vor dem Kauf mit dem Bauamt.

Schritt für Schritt zur Entscheidung

  • Abstandsflächen nach § 6 Abs. 6 BremLBO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Gebäudeenergiegesetz.
  • Brutto-Rauminhalt nach Außenmaßen.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO der kürzeste Weg. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 BremLBO.

Genehmigungsfreistellung in Bremen · Vereinfachtes Verfahren in Bremen · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
NiedersachsenVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1.1. Es braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 NBauO)
Sachsenbedingt freials Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO)
HessenVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen ist kein Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³. Es braucht die Genehmigungsfreistellung oder ein Baugenehmigungsverfahren. (§ 62 Abs. 1 HBO)
Bayernbedingt freials Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO)

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Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

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Kurz beantwortet

Ist ein Tiny House in Bremen genehmigungspflichtig?

Ja. Im Bebauungsplangebiet oft als Genehmigungsfreistellung, sonst im vereinfachten Verfahren.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Bremen drei Jahre (§ 75 BremLBO).

Was ist mit Campingplätzen?

Auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen gelten eigene Regeln. Dauerwohnen ist dort in der Regel nicht erlaubt.

Quellen und Stand

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.

Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 in der vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027 geltenden Fassung. Ab 14. Januar 2027 gilt eine geänderte Fassung.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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