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Vorbescheid in Bremen: drei Jahre Geltung

Bremische Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026

In Bremen heißt die Antwort auf eine Bauvoranfrage Vorbescheid. Geregelt ist sie in § 75 BremLBO, sie gilt drei Jahre.

Wortlaut

Überschrift der Vorschrift: „Der Vorbescheid gilt drei Jahre.“ (§ 75 BremLBO).

Wofür sich die Anfrage lohnt

  • Fügt sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ein?
  • Wird eine Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt?
  • Ist eine Nutzungsänderung im Baugebiet zulässig?
  • Ist die Erschließung über die geplante Zufahrt gesichert?

Vergleich mit den Nachbarländern

LandVerfahrenVorschrift
NiedersachsenBauvoranfrage und Bauvorbescheid, drei Jahre§ 73 NBauO
BayernVorbescheid, vier JahreArt. 71 BayBO
Nordrhein-WestfalenVorbescheid, drei Jahre§ 77 BauO NRW 2018

Wohin mit dem Antrag?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Bremerhaven · Bremen · alle 2

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Häufige Fragen

Wie lange gilt der Vorbescheid in Bremen?

Drei Jahre nach § 75 BremLBO.

Wer ist in Bremen zuständig?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Quellen und Stand

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.

Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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