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Wintergarten in Bremen: genehmigungsfrei oder nicht?

Bremische Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Bremen ist ein Wintergarten verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h Doppelbuchst. bb BremLBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten. Dieselbe Vorschrift gilt in Bremen auch für Terrassenüberdachung.

Was in der BremLBO steht

Der zitierte Text stammt aus der BremLBO in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.

„überwiegend verglaste, nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmte Vorbauten (Veranden, Wintergärten) bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis 3,50 Meter“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Maße laut § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h Doppelbuchst. bb BremLBO
Flächebis 30 m²
Tiefebis 3,5 m
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Hinweis

Ein ganzjährig bewohnter, beheizter Wintergarten dient nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt und ist nicht verfahrensfrei. Nicht im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Abs. 1 Nr. 1.

Hintergrund zu einen Wintergarten

In den übrigen neun Ländern braucht ein Wintergarten ein Verfahren. Der Knackpunkt ist die Nutzung: Ein beheizter Wintergarten, der als Wohnzimmer dient, ist ein Aufenthaltsraum und unterliegt dem Gebäudeenergiegesetz sowie den Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit. Unbeheizte Glasanbauten sind eher Terrassenüberdachungen mit Wänden.

Diese Regeln bleiben bestehen

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Bremens: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • Grundfläche, Brutto-Rauminhalt und Höhe.
  • Gebäudeklasse des Hauses.

Wenn dein Vorhaben größer ist

In Bremen heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 BremLBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 BremLBO.

Genehmigungsfreistellung in Bremen · Vereinfachtes Verfahren in Bremen · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Niedersachsenfreibis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO)
BayernVerfahrenEin Wintergarten am Wohnhaus ist in Art. 57 nicht genannt. Er braucht eine Genehmigungsfreistellung (im qualifizierten Bebauungsplan) oder ein verein… (Art. 55 Abs. 1 BayBO)
SachsenVerfahrenEin Wintergarten am Wohnhaus ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Verfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO)
Nordrhein-Westfalenfreibis 30 m² Brutto-Grundfläche an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018)

Wintergarten: alle 16 Länder im Vergleich

Eigene Maße eingeben

Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Wintergarten in Bremen ohne Bauantrag geht.

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Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Bremen:

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Häufige Fragen

Brauche ich in Bremen für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h Doppelbuchst. bb BremLBO bleiben.

Welche Maße gelten in Bremen?

Fläche bis 30 m²; Tiefe bis 3,5 m; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Bremen drei Jahre (§ 75 BremLBO).

Zählt der Wintergarten zur Grundflächenzahl?

Ja, ein Wintergarten ist eine bauliche Anlage und zählt zur Grundfläche des Hauptgebäudes.

Quellen und Stand

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.

Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 in der vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027 geltenden Fassung. Ab 14. Januar 2027 gilt eine geänderte Fassung.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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