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Gartenhaus in Bremen ohne Bauantrag?

Bremische Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Bremen ist ein Gartenhaus verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.

So steht es im Gesetz

Auszug aus der BremLBO:

„eingeschossige, auch gewerblich genutzte Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 Quadratmeter, Gartengerätehäuser bis 12 Quadratmeter Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich“

Grenzwerte in Bremen

Grenzwerte nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO
Flächebis 12 m²
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Was bei ein Gartenhaus oft übersehen wird

Fast überall gilt die Freiheit nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Ein Gartenhaus mit Ofen, Bad oder Schlafplatz ist kein Gerätehaus mehr. Für Lauben in Kleingartenanlagen gelten eigene Regeln nach dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung des Vereins.

Diese Regeln bleiben bestehen

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Baugrenzen im Bebauungsplan, auch für Nebenanlagen.
  • Kleingarten: Bundeskleingartengesetz und Vereinsordnung.
  • Die hier ausgewertete Fassung gilt bis 13. Januar 2027. Viele Verfahrensfreiheiten gelten nicht im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 (Gestaltungsvorschriften).

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO der kürzeste Weg. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 BremLBO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Bremen · Vereinfachtes Verfahren in Bremen · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Niedersachsenfreiohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO)
Bayernfreibis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; im Außenbereich ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 20 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO)
Nordrhein-Westfalenfreibis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten; im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betrie… (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018)
Baden-Württembergfreiohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt (Anhang 1 Nr. 1 a LBO)

Gartenhaus: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

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Zuständige Bauaufsicht in Bremen

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

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Fragen und Antworten

Ist ein Gartenhaus in Bremen genehmigungspflichtig?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO.

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bremen ohne Verfahren sein?

Fläche bis 12 m²; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Wo frage ich in Bremen nach?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Wie rechne ich den Brutto-Rauminhalt aus?

Grundfläche nach Außenmaßen mal Höhe, bei einem Satteldach der Rauminhalt des Dachs dazu. Bei 3 m × 4 m Grundfläche und 2,5 m mittlerer Höhe sind das 30 m³.

Quellen und Stand

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.

Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 in der vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027 geltenden Fassung. Ab 14. Januar 2027 gilt eine geänderte Fassung.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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