Bauamt in Bremen: untere Bauaufsichtsbehörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
„als untere Bauaufsichtsbehörden die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven“
Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (2)
Digitaler Bauantrag
Quellen und Stand
Zuständigkeit nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 BremLBO. Gebietsstand 31.03.2026.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden