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Bauamt in Bremen: untere Bauaufsichtsbehörden

§ 57 Abs. 1 Nr. 2 BremLBO · Gebietsstand 31.03.2026

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

„als untere Bauaufsichtsbehörden die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven“

Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (2)

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Quellen und Stand

Zuständigkeit nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 BremLBO. Gebietsstand 31.03.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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