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Baugenehmigung für einen Carport in Bremen

Bremische Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO stellt einen Carport frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten. § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO erfasst in Bremen außerdem Garage.

Die maßgebliche Vorschrift in Bremen

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze und Fahrradabstellplätze, mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 bis zu 3 Meter und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 Quadratmeter je Baugrundstück, außer im Außenbereich“

Grenzwerte in Bremen

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO
Flächebis 50 m²
Mittlere Wandhöhebis 3 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Typisch bei Carport (alle Länder)

Ein Carport ist bauordnungsrechtlich ein überdachter Stellplatz. Die meisten Landesbauordnungen behandeln ihn zusammen mit Garagen und nennen dafür eine Flächengrenze und eine Grenze für die mittlere Wandhöhe. Liegst du darunter und baust nicht im Außenbereich, brauchst du in vielen Ländern keinen Bauantrag.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.

  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Abstand zur Grundstücksgrenze und die Sonderregeln für Grenzgaragen.
  • Flächengrenze und mittlere Wandhöhe der Landesbauordnung, oft zusammengerechnet mit Garagen auf demselben Grundstück.

Welches Verfahren in Bremen dann gilt

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Bremen das Verfahren nach § 62 BremLBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 63 BremLBO).

Genehmigungsfreistellung in Bremen · Vereinfachtes Verfahren in Bremen · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
Niedersachsenfreimit insgesamt bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und bis 3 m Höhe einschließlich Zufahrten, außer im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO)
Nordrhein-Westfalenfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 m², außer im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018)
Baden-Württembergfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 b LBO)
Sachsenfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO)

Carport: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Carport in Bremen ohne Bauantrag geht.

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Ansprechpartner bei Fragen

Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Bremen:

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Häufige Fragen

Ist ein Carport in Bremen genehmigungspflichtig?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO bleiben.

Welche Grenzen nennt die BremLBO?

Fläche bis 50 m²; Mittlere Wandhöhe bis 3 m; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Bremen drei Jahre (§ 75 BremLBO).

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?

Ist der Carport genehmigungspflichtig, kann die Bauaufsicht die Arbeiten stoppen, eine nachträgliche Genehmigung verlangen oder den Rückbau anordnen. Außerdem drohen Bußgelder nach der Landesbauordnung.

Quellen und Stand

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.

Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 in der vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027 geltenden Fassung. Ab 14. Januar 2027 gilt eine geänderte Fassung.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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