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Stellplatz in Bremen: Baugenehmigung nötig?

Bremische Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Bremen ist ein Stellplatz verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c BremLBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.

Was in der BremLBO steht

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Stellplätze mit einer Fläche bis zu insgesamt 50 Quadratmeter je Baugrundstück und deren Zufahrten“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c BremLBO
Flächebis 50 m²
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Hintergrund zu einen Stellplatz

Offene, nicht überdachte Stellplätze sind in allen Ländern bis zu einer bestimmten Fläche verfahrensfrei, meist zwischen 36 m² und 100 m² je Grundstück, in Bayern ohne Grenze außer im Außenbereich. Ein Pkw-Stellplatz braucht etwa 12,5 m² (2,50 m × 5,00 m), zwei Stellplätze mit Zufahrt erreichen schnell 50 m². Achte auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde, auf Versiegelungsvorgaben im Bebauungsplan und auf die Zufahrt: Für die Bordsteinabsenkung brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde oder des Straßenbaulastträgers.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 6 BremLBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Versiegelung und Niederschlagswasser.
  • Ladesäule: meist eigens verfahrensfrei.
  • Die hier ausgewertete Fassung gilt bis 13. Januar 2027. Viele Verfahrensfreiheiten gelten nicht im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 (Gestaltungsvorschriften).

Wenn dein Vorhaben größer ist

Der schnellste Weg führt über § 62 BremLBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO.

Genehmigungsfreistellung in Bremen · Vereinfachtes Verfahren in Bremen · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Niedersachsenfreifür Pkw bis insgesamt 50 m² Nutzfläche je Grundstück einschließlich Zufahrten, nicht für notwendige Einstellplätze (Anhang Nr. 14.7 NBauO)
Sachsenfreinicht überdacht bis 100 m² je Grundstück einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b SächsBO)
Nordrhein-Westfalenfreifür Pkw und Motorräder bis insgesamt 100 m² (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 Buchst. c BauO NRW 2018)
Baden-Württembergfreibis 50 m² Nutzfläche je Grundstück im Innenbereich (Anhang 1 Nr. 11 b LBO)

Stellplatz: alle 16 Länder im Vergleich

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Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Bremen:

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Fragen und Antworten

Muss ich für einen Stellplatz in Bremen einen Bauantrag stellen?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c BremLBO.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Bremen bis 500.000 Euro (§ 83 Abs. 3 BremLBO).

Wie groß ist ein Stellplatz?

Üblich sind 2,50 m × 5,00 m. Die Garagenverordnungen der Länder nennen Mindestmaße für Einstellplätze.

Quellen und Stand

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.

Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 in der vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027 geltenden Fassung. Ab 14. Januar 2027 gilt eine geänderte Fassung.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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