Wärmepumpe in Bremen: Baugenehmigung nötig?
In Bremen ist eine Wärmepumpe nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Buchst. b BremLBO verfahrensfrei, und zwar als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung; freistehende Anlagen zur Wärmeversorgung bis 3 m Höhe und 9 m Länge.
So steht es im Gesetz
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung ausgenommen freistehende Abgasanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Meter“
„technische Anlagen zur gebäudebezogenen Wärmeversorgung mit einer Höhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge bis zu 9 Meter“
Maße, die du einhalten musst
| Höhe | bis 3 m |
|---|---|
| Länge | bis 9 m |
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.
Was bei eine Wärmepumpe oft übersehen wird
Wärmepumpen sind in allen Ländern verfahrensfrei, entweder ausdrücklich genannt oder als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung. Ein Bauantrag ist also nicht nötig. Die Fragen, die in der Praxis Ärger machen, betreffen den Standort des Außengeräts: Abstandsflächen, Lärm und das Nachbarrecht.
Prüfe zusätzlich diese Punkte
Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 6 BremLBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Standort des Außengeräts und Abstand zur Grenze.
- Erdwärme: Bohrungen brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige.
Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird
Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO der kürzeste Weg. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 63 BremLBO).
Genehmigungsfreistellung in Bremen · Vereinfachtes Verfahren in Bremen · Bauvoranfrage
Andere Länder, andere Grenzen
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | frei | ohne Größengrenze (Anhang Nr. 2.2 NBauO) |
| Baden-Württemberg | frei | ohne Leistungs- oder Größengrenze (Anhang 1 Nr. 3 b LBO) |
| Sachsen | frei | als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 SächsBO) |
| Nordrhein-Westfalen | frei | ausdrücklich genannt, § 42 Abs. 7 bleibt unberührt (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. d BauO NRW 2018) |
Wärmepumpe: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.
Zuständige Bauaufsicht in Bremen
Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Bremen haben wir 2 zuständige Stellen erfasst.
Bremerhaven · Bremen · alle anzeigen
Häufige Fragen
Brauche ich in Bremen für eine Wärmepumpe eine Baugenehmigung?
Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Buchst. b BremLBO.
Welche Maße gelten in Bremen?
Höhe bis 3 m; Länge bis 9 m; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.
Welche Behörde ist in Bremen zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Darf das Außengerät an der Grundstücksgrenze stehen?
Einige Länder erlauben Wärmepumpen bis zu bestimmten Maßen ausdrücklich in den Abstandsflächen. Sonst gelten die allgemeinen Abstandsflächenregeln. Der Lärm muss in jedem Fall passen.
Quellen und Stand
Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.
Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Ausgewertet ist die Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 in der vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027 geltenden Fassung. Ab 14. Januar 2027 gilt eine geänderte Fassung.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden