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bauamt.net

Baulastauskunft in Bremen

Bremische Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026

Baulasten stehen in Bremen nicht im Grundbuch, sondern im Verzeichnis der Bauaufsicht nach § 82 BremLBO.

Wer Auskunft bekommt

„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich einen Auszug erstellen lassen.“

Für die Auskunft fallen Gebühren nach dem Gebührenrecht des Landes oder der Behörde an.

Vergleich mit den Nachbarländern

LandVerfahrenVorschrift
NiedersachsenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 81 NBauO
Bayernkeine Baulast
Nordrhein-WestfalenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 85 BauO NRW 2018

Wohin mit dem Antrag?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

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Häufige Fragen

Wo beantrage ich in Bremen eine Baulastauskunft?

Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 82 BremLBO.

Wer ist in Bremen zuständig?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Quellen und Stand

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), Fassung gültig vom 1. Juli 2024 bis 13. Januar 2027.

Text aus einer vollständigen Gesetzessammlung der Bremischen Landesbauordnung vom 29.05.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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