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Pool in Berlin ohne Bauantrag?

Bauordnung für Berlin · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Für einen Pool brauchst du in Berlin keine Baugenehmigung, wenn die Maße passen. § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln nennt die Bedingung: mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich.

Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich“

Die Grenzen auf einen Blick

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln
Beckeninhaltbis 100 m³
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.

Hintergrund zu einen Pool

Neben der Bauordnung spielen Wasserrecht, Lärmschutz und Nachbarrecht eine Rolle. Wer den Pool aus dem Grundwasser oder einem Brunnen füllen will, braucht unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis. Eine Überdachung oder ein Poolhaus ist oft gesondert zu prüfen.

Diese Regeln bleiben bestehen

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
  • Überdachung: luftgetragene Hallen sind teils eigens geregelt.
  • Füllen und Entleeren: Abwassersatzung und Wasserrecht.

Wenn dein Vorhaben größer ist

In Berlin heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO Bln). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 63 BauO Bln).

Genehmigungsfreistellung in Berlin · Vereinfachtes Verfahren in Berlin · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Brandenburgfreials Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt als Nebenanlage zu einem Wohngebäude (§ 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. g BbgBO)
Sachsenfreibis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SächsBO)
Bayernfreiohne Größengrenze einschließlich temporärer luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BayBO)
Nordrhein-Westfalenfreibis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit… (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. a BauO NRW 2018)

Pool: alle 16 Länder im Vergleich

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Bauämter in Berlin

Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Berlin:

Bauaufsicht Berlin

Häufige Fragen

Brauche ich in Berlin für einen Pool eine Baugenehmigung?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln.

Welche Grenzen nennt die BauO Bln?

Beckeninhalt bis 100 m³; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Wo frage ich in Berlin nach?

In Berlin liegt die Bauaufsicht bei den Bezirksämtern (Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht bzw. Stadtentwicklungsämter). Für bestimmte Vorhaben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.

Was gilt für eine feste Überdachung?

Eine feste Überdachung kann wie ein Gebäude zu behandeln sein. Verfahrensfrei sind in vielen Ländern nur luftgetragene Überdachungen bis zu einer bestimmten Fläche.

Quellen und Stand

Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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