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Zaun und Mauer in Berlin: Baugenehmigung nötig?

Bauordnung für Berlin · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Kein Bauantrag nötig: Die BauO Bln stellt einen Zaun oder eine Mauer in § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln verfahrensfrei, bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich.

Die maßgebliche Vorschrift in Berlin

Der zitierte Text stammt aus der BauO Bln in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.

„Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“

Maße, die du einhalten musst

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Höhebis 2 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan, also im Außenbereich, entfällt die Freiheit.

Bundesweit gilt für einen Zaun oder eine Mauer

Zäune, Mauern und Sichtschutzwände bis 2 m Höhe sind in den meisten Ländern verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich gar keine Höhe. Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 BauO Bln maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Nachbarrechtsgesetz des Landes (Grenzabstand, Einfriedungspflicht).
  • Stützmauern: Statik und Grenze für die Höhe.
  • Weitere Änderungen der Bauordnung durch Artikel 5 des Gesetzes für einfaches Bauen treten am 20. Januar 2027 in Kraft.

Verfahren für größere Vorhaben

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Berlin das Verfahren nach § 62 BauO Bln in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 BauO Bln einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Berlin · Vereinfachtes Verfahren in Berlin · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Brandenburgfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BbgBO)
Nordrhein-Westfalenfreibis 2 m Höhe (auch mit Solarmodulen bestückt), außer im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018)
HessenfreiEinfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich; Stützmauern über 1,50 m mit Statik-Besche… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 7.1 und 7.2 HBO)
Sachsenfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO)

Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln.

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Welches Bauamt hilft

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Berlin umfasst eine Stelle mit ihren Dienststellen.

Bauaufsicht Berlin

Kurz beantwortet

Muss ich für einen Zaun oder eine Mauer in Berlin einen Bauantrag stellen?

Nein, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln einhältst.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

In den meisten Ländern bis 2 m, außer im Außenbereich. Die Gemeinde kann im Bebauungsplan oder in einer Satzung niedrigere Höhen festsetzen.

Quellen und Stand

Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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