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Terrassenüberdachung in Berlin ohne Bauantrag?

Bauordnung für Berlin · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Kein Bauantrag nötig: Die BauO Bln stellt eine Terrassenüberdachung in § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln verfahrensfrei, mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m.

So steht es im Gesetz

Auszug aus der BauO Bln:

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“

Grenzwerte in Berlin

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln
Flächebis 30 m²
Tiefebis 3 m
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Hintergrund zu eine Terrassenüberdachung

Eine Überdachung mit festen, verglasten Seitenwänden kann rechtlich ein Wintergarten sein. Dann gelten andere Regeln. Und auch die verfahrensfreie Überdachung muss Schnee- und Windlasten tragen und die Abstandsflächen einhalten.

Diese Regeln bleiben bestehen

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Abstand zur Nachbargrenze, in Niedersachsen mindestens 3 m.
  • Seitenwände: offene Überdachung oder schon Wintergarten.

Wenn dein Vorhaben größer ist

In Berlin heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO Bln). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 BauO Bln.

Genehmigungsfreistellung in Berlin · Vereinfachtes Verfahren in Berlin · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Brandenburgfreibis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j BbgBO)
Nordrhein-Westfalenfreibis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018)
Hessenfreiohne Größengrenze bei erdgeschossigen Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt i… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.13 HBO)
Bayernfreimit einer Fläche bis zu 30 m² (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO)

Terrassenüberdachung: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Mit wenigen Angaben siehst du, ob eine Terrassenüberdachung in Berlin ohne Bauantrag geht.

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Bauämter in Berlin

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

Bauaufsicht Berlin

Fragen und Antworten

Muss ich für eine Terrassenüberdachung in Berlin einen Bauantrag stellen?

Nein, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln einhältst.

Welche Grenzen nennt die BauO Bln?

Fläche bis 30 m²; Tiefe bis 3 m; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Berlin zwei Jahre (§ 75 BauO Bln).

Brauche ich eine Statik?

Auch verfahrensfreie Anlagen müssen standsicher sein. Hessen verlangt die Bescheinigung einer berechtigten Person ausdrücklich. Bei Bausätzen liefert der Hersteller meist eine Typenstatik.

Quellen und Stand

Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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