Baugenehmigung für eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Berlin
Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln stellt eine Photovoltaik- oder Solaranlage frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten.
Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen“
„gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m“
Grenzwerte in Berlin
| Höhe | bis 3 m |
|---|---|
| Länge | bis 9 m |
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.
Was bei eine Photovoltaik- oder Solaranlage oft übersehen wird
Solaranlagen auf dem Dach und an der Fassade sind in allen Ländern weitgehend verfahrensfrei, mit Ausnahmen bei Hochhäusern und teils bei Kulturdenkmälern. Für freistehende Anlagen im Garten nennen die meisten Länder 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge, Nordrhein-Westfalen 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche, das Saarland 12 m Länge. Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei.
Prüfe zusätzlich diese Punkte
Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 BauO Bln maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
- Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
- Dachanlage, Fassadenanlage oder freistehende Anlage.
- Denkmalschutz und Umgebungsschutz.
Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird
In Berlin heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO Bln). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 BauO Bln einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.
Genehmigungsfreistellung in Berlin · Vereinfachtes Verfahren in Berlin · Bauvoranfrage
Andere Länder, andere Grenzen
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Brandenburg | frei | auf Dach- und Außenwandflächen und Umwehrungen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BbgBO) |
| Baden-Württemberg | frei | auf, an oder neben Gebäuden ohne Größengrenze in der LBO, einschließlich Einfriedungen und technischer Nebenanlagen (Anhang 1 Nr. 3 c LBO) |
| Niedersachsen | frei | auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge außerhalb des Außenbereichs (Anhang Nr. 2.3 NBauO) |
| Bayern | frei | auf Dach- und Außenwandflächen ohne Größengrenze, freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO) |
Photovoltaik und Solar: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln.
Zuständige Bauaufsicht in Berlin
Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Berlin haben wir eine zuständige Stelle erfasst.
Häufige Fragen
Muss ich für eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Berlin einen Bauantrag stellen?
Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln.
Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?
Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Berlin bis 500.000 Euro (§ 85 Abs. 3 BauO Bln).
Gilt die Verfahrensfreiheit auch für Denkmäler?
Nein, die denkmalrechtliche Erlaubnis bleibt erforderlich. Rheinland-Pfalz nimmt Kulturdenkmäler und ihre Umgebung schon im Bauordnungsrecht aus.
Quellen und Stand
Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden