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Baugenehmigung für eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Berlin

Bauordnung für Berlin · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln stellt eine Photovoltaik- oder Solaranlage frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten.

Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen“

„gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m“

Grenzwerte in Berlin

Maße laut § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln
Höhebis 3 m
Längebis 9 m
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Was bei eine Photovoltaik- oder Solaranlage oft übersehen wird

Solaranlagen auf dem Dach und an der Fassade sind in allen Ländern weitgehend verfahrensfrei, mit Ausnahmen bei Hochhäusern und teils bei Kulturdenkmälern. Für freistehende Anlagen im Garten nennen die meisten Länder 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge, Nordrhein-Westfalen 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche, das Saarland 12 m Länge. Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 BauO Bln maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Dachanlage, Fassadenanlage oder freistehende Anlage.
  • Denkmalschutz und Umgebungsschutz.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

In Berlin heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO Bln). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 BauO Bln einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Berlin · Vereinfachtes Verfahren in Berlin · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Brandenburgfreiauf Dach- und Außenwandflächen und Umwehrungen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BbgBO)
Baden-Württembergfreiauf, an oder neben Gebäuden ohne Größengrenze in der LBO, einschließlich Einfriedungen und technischer Nebenanlagen (Anhang 1 Nr. 3 c LBO)
Niedersachsenfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge außerhalb des Außenbereichs (Anhang Nr. 2.3 NBauO)
Bayernfreiauf Dach- und Außenwandflächen ohne Größengrenze, freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO)

Photovoltaik und Solar: alle 16 Länder im Vergleich

Eigene Maße eingeben

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln.

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Zuständige Bauaufsicht in Berlin

Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Berlin haben wir eine zuständige Stelle erfasst.

Bauaufsicht Berlin

Häufige Fragen

Muss ich für eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Berlin einen Bauantrag stellen?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Berlin bis 500.000 Euro (§ 85 Abs. 3 BauO Bln).

Gilt die Verfahrensfreiheit auch für Denkmäler?

Nein, die denkmalrechtliche Erlaubnis bleibt erforderlich. Rheinland-Pfalz nimmt Kulturdenkmäler und ihre Umgebung schon im Bauordnungsrecht aus.

Quellen und Stand

Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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