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Baugenehmigung für eine Dachgaube in Berlin

Bauordnung für Berlin · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Die BauO Bln stellt eine Dachgaube nicht frei. Dachgauben sind in § 61 nicht genannt. Sie brauchen ein Verfahren, im Regelfall das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren oder die Genehmigungsfreistellung im Bebauungsplangebiet.

Fundstelle und Wortlaut

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62“

Eine Dachgaube ist im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben in Berlin nicht genannt. Deshalb greift der Grundsatz der Genehmigungspflicht aus § 59 Abs. 1 BauO Bln.

Was bei eine Dachgaube oft übersehen wird

Deshalb ist sie in vielen Ländern nicht verfahrensfrei. Es gibt aber Ausnahmen: Hamburg erlaubt Gauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge, Hessen und Niedersachsen nennen Dachgauben ausdrücklich, Bayern im Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, Nordrhein-Westfalen in Satzungsgebieten. Auch wenn die Gaube verfahrensfrei ist, braucht sie eine fachkundige Planung: Die Statik des Dachs ändert sich, Brandschutz und Wärmeschutz sind einzuhalten, und Bebauungspläne regeln Gauben häufig sehr genau.

Schritt für Schritt zur Entscheidung

  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 BauO Bln: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Statik: Wechsel in den Sparren, Lastabtrag.
  • Breite der Gaube im Verhältnis zur Dachlänge.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 62 BauO Bln der kürzeste Weg. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 BauO Bln.

Genehmigungsfreistellung in Berlin · Vereinfachtes Verfahren in Berlin · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
BrandenburgVerfahrennicht baugenehmigungsfrei; frei ist nur der Einbau einzelner Aufenthaltsräume im Dachgeschoss ohne Änderung von Konstruktion und äußerer Gestalt (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BbgBO)
Bayernbedingt freiim Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, wenn Konstruktion und äußere Gestalt im Übrigen gleich bleiben (Anzeige an die Gemeinde zwei Wochen… (Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO)
NiedersachsenfreiDachgauben und vergleichbare Dachaufbauten ohne Größengrenze im Anhang (Anhang Nr. 13.7 NBauO)
SachsenVerfahrennicht ausdrücklich verfahrensfrei; verfahrensfrei ist der Dach- und Kellergeschossausbau zu Wohnungen mit Bestätigung eines Prüfingenieurs (§ 61 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. f SächsBO)

Dachgaube: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.

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Zuständige Bauaufsicht in Berlin

Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Berlin haben wir eine zuständige Stelle erfasst.

Bauaufsicht Berlin

Häufige Fragen

Muss ich für eine Dachgaube in Berlin einen Bauantrag stellen?

Ja, ein Verfahren ist nötig. Welches, hängt vor allem vom Bebauungsplan ab.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Berlin bis 500.000 Euro (§ 85 Abs. 3 BauO Bln).

Was ist mit Dachflächenfenstern?

Dachflächenfenster sind in vielen Ländern verfahrensfrei, weil sie die Dachform nicht verändern. Rheinland-Pfalz und das Saarland sagen das beim Dachausbau ausdrücklich.

Quellen und Stand

Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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