Baulast in Berlin nach § 84 BauO Bln
Baulasten stehen in Berlin nicht im Grundbuch, sondern im Verzeichnis der Bauaufsicht nach § 84 BauO Bln.
Wer Auskunft bekommt
„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.“
Als Kaufinteressent brauchst du in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers.
Andere Länder
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Brandenburg | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 84 BbgBO |
| Bayern | keine Baulast | |
| Nordrhein-Westfalen | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 85 BauO NRW 2018 |
Wohin mit dem Antrag?
In Berlin liegt die Bauaufsicht bei den Bezirksämtern (Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht bzw. Stadtentwicklungsämter). Für bestimmte Vorhaben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Häufige Fragen
Wo beantrage ich in Berlin eine Baulastauskunft?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 84 BauO Bln.
Wer ist in Berlin zuständig?
In Berlin liegt die Bauaufsicht bei den Bezirksämtern (Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht bzw. Stadtentwicklungsämter). Für bestimmte Vorhaben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.
Quellen und Stand
Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden