Bauantrag in Berlin: das vereinfachte Verfahren
Für Vorhaben, die weder verfahrensfrei noch freigestellt sind, gilt in Berlin das Verfahren nach § 63 BauO Bln.
Was geprüft wird
Überschrift der Vorschrift: „Außer bei Sonderbauten werden geprüft“ (§ 63 BauO Bln).
Geprüft werden vor allem das Bauplanungsrecht und beantragte Abweichungen. Den genauen Katalog nennt die Vorschrift. Für Sonderbauten gilt § 64 BauO Bln.
Vorhaben, die in Berlin ein Verfahren brauchen
Wintergarten · Dachgaube · Anbau · Tiny House
So regeln es die Nachbarn
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Brandenburg | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 63 BbgBO |
| Bayern | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | Art. 59 BayBO |
| Nordrhein-Westfalen | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 64 BauO NRW 2018 |
Zuständige Behörden
In Berlin liegt die Bauaufsicht bei den Bezirksämtern (Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht bzw. Stadtentwicklungsämter). Für bestimmte Vorhaben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Häufige Fragen
Für welche Vorhaben gilt das vereinfachte Verfahren in Berlin?
Für genehmigungspflichtige Vorhaben, die keine Sonderbauten sind. Rechtsgrundlage ist § 63 BauO Bln.
Wer ist in Berlin zuständig?
In Berlin liegt die Bauaufsicht bei den Bezirksämtern (Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht bzw. Stadtentwicklungsämter). Für bestimmte Vorhaben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.
Quellen und Stand
Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden