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Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Berlin

Bauordnung für Berlin · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln stellt ein Gartenhaus frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten.

So steht es im Gesetz

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich“

Die Grenzen auf einen Blick

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln
Flächebis 10 m²
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Bundesweit gilt für ein Gartenhaus

Im Außenbereich sind die Grenzen kleiner oder die Verfahrensfreiheit entfällt. Fast überall gilt die Freiheit nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Ein Gartenhaus mit Ofen, Bad oder Schlafplatz ist kein Gerätehaus mehr.

Worauf du trotzdem achten musst

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Berlins: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Keine Aufenthaltsräume, keine Toilette, keine Feuerstätte.
  • Abstandsflächen und Grenzabstand.
  • Weitere Änderungen der Bauordnung durch Artikel 5 des Gesetzes für einfaches Bauen treten am 20. Januar 2027 in Kraft.

Verfahren für größere Vorhaben

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Berlin das Verfahren nach § 62 BauO Bln in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BauO Bln.

Genehmigungsfreistellung in Berlin · Vereinfachtes Verfahren in Berlin · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Brandenburgfreiohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BbgBO)
Bayernfreibis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; im Außenbereich ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 20 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO)
Niedersachsenfreiohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO)
Nordrhein-Westfalenfreibis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten; im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betrie… (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018)

Gartenhaus: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Gartenhaus in Berlin ohne Bauantrag geht.

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Welches Bauamt hilft

Zuständigkeitsregelung des Landes Berlin bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Berlin die zuständige Stelle mit Rechtsgrundlage auf.

Bauaufsicht Berlin

Fragen und Antworten

Ist ein Gartenhaus in Berlin genehmigungspflichtig?

Nein, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln einhältst.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Wie rechne ich den Brutto-Rauminhalt aus?

Grundfläche nach Außenmaßen mal Höhe, bei einem Satteldach der Rauminhalt des Dachs dazu. Bei 3 m × 4 m Grundfläche und 2,5 m mittlerer Höhe sind das 30 m³.

Quellen und Stand

Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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