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Abriss in Berlin ohne Bauantrag?

Bauordnung für Berlin · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

§ 61 Abs. 3 BauO Bln macht die Verfahrensfreiheit für einen Abriss von Bedingungen abhängig: verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude ohne Wohnraum der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher.

So steht es im Gesetz

Auszug aus der BauO Bln:

„Verfahrensfrei ist die Beseitigung von 1. Anlagen nach Absatz 1, 2. freistehenden Gebäuden ohne Wohnraum der Gebäudeklassen 1 und 3, 3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.“

„Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.“

Wichtig

Bei Gebäuden mit Wohnraum ist mit der Anzeige die Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vorzulegen.

Hintergrund zu einen Abriss

Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren. Unabhängig davon gelten Denkmalschutz, Artenschutz (etwa für Fledermäuse und Gebäudebrüter), Abfallrecht und der Schutz angebauter Gebäude. Bei Gebäuden mit Wohnraum kann ein Zweckentfremdungsverbot greifen, in Berlin ist die Genehmigung mit der Anzeige vorzulegen.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Berlins: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • Artenschutz vor dem Abriss prüfen.
  • Schadstoffe (Asbest) und Entsorgung.

Wenn dein Vorhaben größer ist

In Berlin heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO Bln). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 BauO Bln.

Genehmigungsfreistellung in Berlin · Vereinfachtes Verfahren in Berlin · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
BrandenburgEinzelfallDie Genehmigungspflicht nach § 59 Abs. 1 nennt die Beseitigung nicht; Einzelheiten zur Anzeige der beabsichtigten Beseitigung regelt die Bauvorlagenv… (§ 59 Abs. 1 BbgBO)
Hessenbedingt freibaugenehmigungsfrei für Anlagen nach Abschnitt I der Anlage, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige… (§ 63a HBO)
Nordrhein-Westfalenbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher i… (§ 62 Abs. 3 BauO NRW 2018)
Sachsenbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher (§ 61 Abs. 3 SächsBO)

Abriss: alle 16 Länder im Vergleich

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Bauämter in Berlin

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Berlin umfasst eine Stelle mit ihren Dienststellen.

Bauaufsicht Berlin

Fragen und Antworten

Muss ich für einen Abriss in Berlin einen Bauantrag stellen?

Nur wenn die Bedingungen aus § 61 Abs. 3 BauO Bln erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Berlin zwei Jahre (§ 75 BauO Bln).

Brauche ich einen Tragwerksplaner?

Bei nicht freistehenden Gebäuden verlangen die Länder, dass die Standsicherheit der angebauten Gebäude beurteilt wird.

Quellen und Stand

Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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