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Anbau in Niedersachsen: Baugenehmigung nötig?

Niedersächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

In Niedersachsen braucht ein Anbau ein bauaufsichtliches Verfahren. Ein Anbau mit Wohnfläche braucht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63) oder, im qualifizierten Bebauungsplan, die Genehmigungsfreiheit nach § 62.

So steht es im Gesetz

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung), soweit sich aus den §§ 60 bis 62“

Weder § 60 i. V. m. Anhang noch eine andere Ausnahmevorschrift der NBauO nennt einen Anbau. Es gilt der Grundsatz aus § 59 Abs. 1 NBauO.

Typisch bei Anbau (alle Länder)

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist der Weg oft kürzer. Für den Anbau gelten dieselben Anforderungen wie für ein neues Gebäude: Abstandsflächen, Grundflächenzahl, Brandschutz, Wärmeschutz und Standsicherheit. Bauvorlagen muss eine bauvorlageberechtigte Person erstellen, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur.

So gehst du vor

  • Abstandsflächen nach § 5 Abs. 2 NBauO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Stellplatzpflicht bei zusätzlicher Wohnung.
  • Gebäudeklasse des erweiterten Hauses.

Welches Verfahren in Niedersachsen dann gilt

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 62 NBauO (Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen). Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 NBauO.

Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen in Niedersachsen · Vereinfachtes Verfahren in Niedersachsen · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
HessenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 64), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren… (§ 62 Abs. 1 HBO)
Sachsen-AnhaltVerfahrenEin Anbau an ein Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 braucht im Bebauungsplangebiet die Genehmigungsfreistellung (§ 61), sonst das vereinfachte Ve… (§ 58 Abs. 1 BauO LSA)
Nordrhein-WestfalenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 63), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren… (§ 60 Abs. 1 BauO NRW 2018)
BrandenburgVerfahrenEin Anbau braucht eine Baugenehmigung. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 im Bebauungsplangebiet kann auf Wunsch das Bauanzeigeverfahren (§ 6… (§ 59 Abs. 1 BbgBO)

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Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Niedersachsen:

Landkreis Hildesheim · Landkreis Verden · Landkreis Rotenburg (Wümme) · Landkreis Osnabrück · Landkreis Holzminden · Braunschweig · alle anzeigen

Kurz beantwortet

Brauche ich in Niedersachsen für einen Anbau eine Baugenehmigung?

Ja. Im Bebauungsplangebiet oft als Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen, sonst im vereinfachten Verfahren.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Niedersachsen drei Jahre (§ 73 NBauO).

Brauche ich eine Bauvoranfrage?

Sie lohnt sich, wenn unklar ist, ob der Anbau planungsrechtlich zulässig ist, etwa im unbeplanten Innenbereich.

Quellen und Stand

Niedersächsische Bauordnung, NBauO vom 3. April 2012, zuletzt geändert im Juni 2025 (Änderung laut Gegenüberstellung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Stand 23.06.2025).

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der Synopse des Ministeriums (06/2025). Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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